Hintergrund des Briefes an den Bundeswirtschaftsminister bildet ein Kabinettbeschluss vom 14. Juli 2021 zu den Bundeshilfen für pandemiebedingte Schulinvestitionen. Seit Juni 2021 können die kommunalen Schulträger direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch Anträge auf die Neubeschaffung von stationären raumlufttechnischen Anlagen stellen. Bis dahin wurden vom Bund nur die Umrüstung bestehender Anlagen gefördert. Von den 500 Mio. EUR sind nach Angaben des Bundes bislang 21 Mio. EUR abgerufen worden.
Am 9. Juli 2021 hatte der Bund zu einer Besprechung mit den Ländern eingeladen, um die Förderung bei Bedarf anzupassen. Dabei forderten die Länder einhellig, die bestehende Förderung des Bundes (Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen) auch auf die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen auszuweiten, vom Kumulierungsverbot abzusehen und das Antrags- und Mittelabrufverfahren auf Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Juli 2021 wird den Forderungen der Länder jedoch nicht gerecht. „Der nun vom Bund vorgesehene Weg wird den Infektionsschutz an unseren Schulen und Kindergärten nicht voranbringen. Den Ländern nur eine Teilsumme des Geldes zur Verfügung zu stellen und zusätzlichen Regelungsbedarf zu organisieren, ist kontraproduktiv für Planungssicherheit und schnellen Mittelabruf“, so Minister Hoff. „Die Erstellung von Richtlinien oder deren Anpassung bedeuten für alle mehr Bürokratie und damit Zeitverluste.“ Um den Trägern der Schulen und Kindergärten überhaupt eine Chance zu lassen, die nur 2021 bereitgestellten Mittel zu nutzen und damit auch die Anschaffung mobiler Luftreiniger zu ermöglichen, kommt nur die Anpassung der Richtlinie des Bundes nach den Ansätzen der Länder und die Beibehaltung des damit verbundenen und bereits eingerichteten Verfahrensweges in Frage.
Darüber hinaus sind die Förderanteile des Bundes im Vergleich von 80 % auf 50 % deutlich reduziert worden. Dabei verkenne der Bund jedoch, dass die Länder bereits jetzt die Schulträger bei dem oft schwierigen Aufbringen der Kofinanzierungsanteile unterstützen.
„Diese Veränderungen sorgen unnötiger Weise für Verunsicherung bei denjenigen, die vor Ort die Verantwortung für das Pandemiemanagement in den Schulen tragen. Daher meine eindringliche Bitte an den Bund, die geplanten Änderungen zurückzuziehen und einen neuen Vorschlag vorzulegen, der wirklich geeignet ist, die leider nur kurzzeitig bereitgestellten Mittel auch kurzfristig in unseren Schulen und Kindergärten einsetzen zu können.