Bis Ende 2022 stellt der Bund zunächst 200 Millionen Euro bereit. In diesem Jahr wird die Förderung noch als sogenannte „De-minimis“-Beihilfe bewilligt, was die maximale Fördersumme pro Antragsteller:in auf 200.000 Euro für drei Kalenderjahre beschränkt. Das BMEL strebt an, dass für Anträge ab 2023 eine beihilferechtliche Freistellung erfolgen soll. Insgesamt sind 900 Millionen Euro bis 2026 für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes vorgesehen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, zu den Förderkriterien und zum Förderantrag finden Sie unter: https://www.klimaanpassung-wald.de/
Das Land Thüringen hatte bereits 2021 ein eigenes Landesprogramm zur Honorierung der Klimaschutzleistungen des Waldes aufgelegt und 15 Mio. Euro an private und kommunale Waldbesitzende ausgezahlt. „Unser Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Förderung der Ökosystemleistungen der Wälder der richtige Weg ist, um die klimaangepasste Waldbewirtschaftung langfristig sicherzustellen“, so Ministerin Karawanskij.