Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum pauschalen Verbot von Windkraftanlagen im Wald sagt Ministerin Susanna Karawanskij: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für den Ausbau der Windenergie. Ein pauschales Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen führt zu Ungleichheiten bei der Verteilung von Windkraftanlagen in Thüringen. Das widerspräche jedoch unserem übergeordneten Ziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichts unterstützt uns dabei, die verbindlichen Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Mit der bereits eingeleiteten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen werde ich dafür Sorge tragen, dass vorrangig geschädigte Waldflächen oder Kahlflächen für Windenergieanlagen im Wald in Frage kommen.
Die Möglichkeit, künftig Windenergieanlagen im Wald errichten zu können, begünstigt außerdem die klimaneutrale Energieversorgung der Thüringer Wirtschaft. Die Entscheidung schützt auch das Eigentumsrecht der etwa 180.000 Waldbesitzenden in Thüringen. Diese haben sich dafür stark gemacht, den Bau von Windkraftanlagen auf ihren geschädigten Waldflächen zu erlauben, denn die Waldbesitzenden brauchen dringend Einnahmen, um die Schadensbeseitigung und die Wiederbewaldung ihrer Flächen eigenständig finanzieren zu können. Das würde die öffentliche Hand entlasten, die derzeit die Waldbesitzenden mit erheblichen Fördermitteln bei der Waldrettung unterstützt."