Die Anziehungskraft von Zentralen Orten ist oft eng mit der Attraktivität ihrer Innenstädte als Einkaufsstandort verknüpft und es besteht eine wechselseitige Abhängigkeit mit Dienstleistungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. In Ländlichen Räumen sind es oft die Standorte von Lebensmittelgeschäften und anderen Nahversorgungsangeboten, die über die reine Versorgungsfunktion hinaus Ort der Begegnung sind und sozialen Austausch fördern.
Allerdings ist der stationäre Einzelhandel von dynamischen Veränderungsprozessen betroffen. Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Konzentration von Verkaufsflächen an immer weniger Standorten und die Umsatzverlagerung vom stationären Einzelhandel in den Online-Handel. Überlagert werden diese Prozesse in den vergangenen beiden Jahren maßgeblich von der COVID-19-Pandemie.
Die Landesregierung nutzt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Raumordnung und Landesplanung, indem sie zum Beispiel die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten steuert und so die sehr großen Einzelhandelsvorhaben außerhalb von Städten auf der „grünen Wiese“ begrenzt, da sie nicht selten negative Auswirkungen auf die Funktion der Zentralen Orte haben. Das Thüringer Aktionsbündnis „Innenstädte mit Zukunft“ wiederum hat sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur (Re-)Vitalisierung, zur Erhöhung der Resilienz und damit die Zukunftsausrichtung der Thüringer Innenstädte voranzutreiben. In besonders ländlich geprägten Gebieten werden wohnortnahe Versorgungspunkte, wie zum Beispiel die Errichtung von Dorfläden, unterstützt.
Für all diese Maßnahmen sind stets genaue Kenntnisse der Einzelhandelsausstattung und Standortlage von Einzelhandelsbetrieben sowie bereits bestehender Leerstände notwendig. Für den wichtigen Wirtschaftszweig Handel erfolgt jedoch keine adäquate Erfassung von Daten durch die amtliche Statistik. Deshalb wird aktuell noch auf die Einzelhandelserfassung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft von 2017/2018 zurückgegriffen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind seither eine wichtige Grundlage für Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Einzelhandelskonzepten und wurden auch für die Abgrenzung des Fördergebiets des Förderprogramms 24-Stunden-Dorfläden genutzt.
Nach vier Jahren ist mit der „Einzelhandelserfassung 2022 für Thüringen“ eine Fortschreibung vorgesehen.
Durch die Fortschreibung wird es möglich sein, Entwicklungen in der Thüringer Einzelhandelslandschaft zu beschreiben und erstmals Rückschlüsse auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu ziehen. Diese Informationen sind notwendig, um das Landesentwicklungsprogramm Thüringen fortzuschreiben. Sie dienen der Qualifizierung von Maßnahmen zur Stabilisierung des stationären Einzelhandels sowohl in den Innenstädten als auch im Ländlichen Raum.