Die Stadt hatte einen Antrag zur Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) gestellt. Anhand verschiedener Indikatoren wie Bevölkerungsentwicklung, Leerstandquote, dem Grad der Wohnraumversorgung, dem Bestand an Sozialwohnungen und der Mietentwicklung wurde überprüft, ob Jena die Voraussetzung für die Einführung einer Kappungsgrenze erfüllt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es vor allem für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen immer schwerer wird, preiswerte Wohnungen zu finden.
„Jeder braucht ein Zuhause. Deshalb muss Wohnen für alle Menschen bezahlbar bleiben. In Jena und Erfurt haben wir eine besorgniserregende Entwicklung der Mietpreise, die dazu führt, dass sich viele Menschen kaum noch gute Wohnungen in der Stadt leisten können. Mit der Kappungsgrenze kann Jena unverhältnismäßige Mieterhöhungen eindämmen“, so Hoff.
Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass ein Vermieter drei Jahre lang die Miete um nicht mehr als 15 Prozent anheben darf. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze für Bestandsmieten, wenn also die Wohnung bewohnt ist. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietung.
„Die Kappungsgrenze reiht sich in ein Bündel von Maßnahmen des Landes. Um den Wohnungsmarkt in den Städten Erfurt und Jena zu entspannen, benötigen wir aber vor allem mehr sozialen Wohnungsbau. Weil wir uns hier mehr Engagement wünschen, streben wir die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft an“, erklärt Hoff.