„Thüringen ist vorwiegend ländlich geprägt. Dörfer sind die Herzkammern unserer ländlichen Räume. Mit der Dorferneuerung und Dorfentwicklung unterstützen wir vor allem soziale Projekte, Vorhaben für eine bessere Nahversorgung und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Wir legen insbesondere Wert auf bürgerschaftliches Engagement. Denn Vereine und Ehrenamtliche entwickeln innovative Ideen, derer es bedarf, um unsere Dörfer attraktiv und lebenswert zu gestalten“, sagt die Ministerin.
Das Dorferneuerungsprogramm ist eines der zentralen Instrumente der Landesregierung zur Unterstützung und Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt erfolgte auf Basis eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK), das mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden erarbeitet und in einem Auswahlverfahren des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft geprüft wurde. In den GEK wurden teilweise auch bereits konkrete Projektideen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 49 Millionen Euro entwickelt. Die Gemeinden bzw. Dorfregionen erhalten am 28. September 2021 im Bürgerhaus Reichenbach die Anerkennungsurkunden zur Aufnahme in das Förderprogramm.
„Im Ministerium denken wir Entscheidungen in allen Politikbereichen vom Dorf her. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gewährleisten und sichern. Den ländlichen und städtischen Raum in Thüringen betrachten wir als Einheit, die abhängig voneinander sind, sich gegenseitig beeinflussen und befruchten. Für mich ist daher #STADT.LAND.Zukunft keine Worthülse, sondern Programm“, so Ministerin Karawanskij.
Die Anerkennung als Förderschwerpunkt bietet den Gemeinden die Möglichkeit, Fördermittel des Dorfentwicklungsprogramms zu beantragen. Der Zuschuss wird dann aufgrund von Auswahlkriterien und den verfügbaren Haushaltsmitteln bestimmt.
Die Landesregierung unterstützt den ländlichen Raum auf Basis eines integrativen Förderkonzepts. Die Dorfentwicklung wird dabei mit anderen Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung kombiniert wie zum Beispiel den ländlichen Infrastrukturmaßnahmen, den Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und den Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Die Fördermittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Voraussichtlich stehen Thüringen für die nächsten Jahre für die Dorferneuerung und -entwicklung jährlich rund 25 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Als neue Förderschwerpunkte wurden folgende Gemeinden anerkannt:
Landkreis Weimarer Land:
- Dorfregion Weinstraße mit den Ortsteilen Goldbach, Leutenthal, Liebstedt, Niederreißen, Nirmsdorf, Oberreißen, Rohrbach, Willerstedt der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Landkreis Wartburgkreis:
- Ortsteil Hämbach der Stadt Bad Salzungen
- Dorfregion Frauensee, Dönges, Weißendiez der Stadt Bad Salzungen
Landkreis Sömmerda:
- Dorfregion Hohe Schrecke Süd mit den Ortsteilen Beichlingen, Altenbeichlingen, Großmonra, Burgwenden der Stadt Kölleda, Ortsteile Bachra und Schafau der Stadt Rastenberg, Gemeinde Ostramondra
- Dorfregion Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen, Wundersleben
Saale-Holzland-Kreis:
- Dorfregion Zeitzgrund mit den Ortsteilen Bollberg, Quirla/Dorna der Stadt Stadtroda, Gemeinde Ruttersdorf-Lotschen
- Gemeinde Rothenstein mit den Ortsteilen Rothenstein und Oelknitz
Landkreis Kyffhäuser:
- Dorfregion Hohe Schrecke Nord mit den Ortsteilen Nausitz, Langenroda, Garnbach, Donndorf, Kleinroda, Hechendorf/Wiehe der Stadt Roßleben-Wiehe, Gemeinde Gehofen
Landkreis Greiz:
- Dorfregion Ehemaliges Vogtländisches Oberland mit den Ortsteilen Cossengrün, Hohndorf, Schönbach der Stadt Greiz
Landkreis Eichsfeld:
- Dorfregion Dingelstädt mit den Ortsteilen Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen