Wie bereits in den vergangenen Verfahren hatte sich die Thüringer Landesregierung auch an diesem Prozess der Erstellung des Netzentwicklungsplans mit Stellungnahmen beteiligt.
Aktuell startet bereits die Konsultation für den Entwurf des Szenariorahmens 2023 - 2037, der die Grundlage für den folgenden Netzentwicklungsplan bilden wird. Damit werden dann die am 31. August 2021 in Kraft getretene Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes und die Ziele der Bundesregierung zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045 berücksichtigt werden.
Die Dynamik im Bereich der Stromnetze und bei den erneuerbaren Energien ist ein Grund für die am 18. Januar 2022 eingeleitete Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen. Die Ertüchtigung vorhandener Leitungen hat dabei Vorrang vor einem Neubau, um Beeinträchtigungen für Mensch, Umwelt und Landschaftsbild zu vermeiden.
Gerade die Errichtung der Stromnetze ist eng mit dem Ausbau der Windenergie verknüpft. „Ich möchte hier nochmal klarstellen, dass wir mit den künftigen Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm das 1-Prozent-Flächenziel für die Nutzung der Windenergie in ganz Thüringen umsetzen wollen. Da alle Landesteile unterschiedliche landschaftsräumliche Voraussetzungen haben, werden die jeweiligen Planungsregionen ihrer Eignung entsprechende Beiträge leisten müssen. Wie die Verteilung am Ende genau aussieht, wird das Ergebnis des gerade begonnenen Fortschreibungsverfahrens zeigen. Ich begrüße es auch ausdrücklich, dass der Bundeswirtschaftsminister, Robert Habeck, eine engere Kooperation mit Ländern und Kommunen in Bezug auf den Ausbau der Windenergie anstrebt“, so die Ministerin.
Weitere Infos zum bestätigten Netzentwicklungsplan 2031 - 2035 finden Sie unter: www.netzausbau.de/nep