„Der Bund hat geliefert und nun ist ein zügiger Konsultationsprozess nötig, umso schnell wie möglich Planungssicherheit vor allem für die Thüringer Agrarbetriebe zu erreichen, damit ab dem 01.01.2023 mit der Umsetzung begonnen werden kann. In Thüringen setzen wir auf ein bewährtes Paket, mit dem wir die landwirtschaftlichen Einkommen sichern sowie Junglandwirte, den Ausbau des Ökolandbaus und die Dorfentwicklung unterstützen wollen“, sagt Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij.
Der Strategieplan berücksichtigt dabei die föderale Struktur Deutschlands und räumt den Ländern den notwendigen Spielraum beispielsweise bei der Entscheidung über die künftigen Fördermaßnahmen und deren finanzielle Ausstattung in den Bereichen Landwirtschaft, Forsten, Natur- und Umweltschutz sowie Ländliche Entwicklung ein. Damit wird es Thüringen möglich sein, ein auf die hiesigen Verhältnisse und Bedarfe ausgerichtetes und ausgewogenes Förderpaket auf den Weg zu bringen, mit dem die Dorferneuerung, land- und forstwirtschaftliche Investitionen, der ökologische Landbau und neue Programme, wie zum Beispiel eine Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte, umgesetzt werden können.
Für die GAP stehen für den Zeitraum 2021–2027 in der EU insgesamt rund 387 Milliarden Euro zur Verfügung. Thüringen profitiert dabei mit insgesamt 1,34 Mrd. Euro. Davon entfallen 887 Mio. Euro auf die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und 452 Mio. Euro auf die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Hinzu kommen rund 100 Mio. Euro nationale Mittel, die in Thüringen als Kofinanzierung bereitgestellt werden.
Bund und Länder haben den GAP-Strategieplan gemeinsam erarbeitet. Er wurde jetzt der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt.