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Medieninformation Digitalisierte Verwaltung: Agrarverwaltung führt vollständige Onlineverfahren für Anträge ein


Die Antragstellung für die Direktzahlungen ab April 2023 ist ausschließlich mit der Online-Ausweisfunktion (eID Funktion) des Personalausweises möglich. „Das digitale Verfahren hat sich bereits bei anderen Agraranträgen bewährt. Indem wir es nun auf die Anträge zu den Direktzahlungen ausweiten, gehen wir einen weiteren Schritt zu einer modernen, digitalisierten Agrarverwaltung“, sagt Agrarstaatssekretär Torsten Weil. „Nach der notwendigen Eingewöhnung erhoffen wir uns insbesondere eine Arbeitserleichterung für die Landwirtinnen und Landwirte.“

Mit dem Start der Antragstellung für die Direktzahlungen im April 2023 wird eine vollständig onlinebasierte Beantragung ermöglicht. Das betrifft die Anträge zur allgemeinen Einkommensgrundstützung sowie für Junglandwirte und Umverteilung, für Ökoregelungen, die gekoppelten Prämien für Mutterkühe, -schafe und –ziegen.

Das Onlineverfahren wurde bereits für die KULAP-Antragstellung und die Tierwohlförderung 2022 angewandt und hat sich bewährt. Den Thüringer Landwirtinnen und Landwirten wird so ein Verwaltungsverfahren angeboten, dass den modernen Maßstäben der digitalen Verwaltung und den Vorgaben des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) entspricht. „Damit gehen wir als Verwaltung neue Wege, um eine sichere, webbasierte Kommunikation zwischen den Antragsstellenden und der Verwaltung zu gewährleisten. Das Tool bietet hilfreiche Hinweise, um die Antragsstellung zu erleichtern und eine Software-Koordinatorin beantwortet Anwendungsfragen. Die Antragsergebnisse werden dann direkt und nachvollziehbar über das Portal vermittelt, was auch die Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen der Agrarverwaltung erleichtert“, so der Agrarstaatsekretär Weil.

Bislang mussten sich Landwirtinnen und Landwirte bei den Agrarförderzentren durch die Vorlage des Personalausweises oder gültige Vollmachten identifizieren. Künftig wird das zentral in Thüringen vorgesehene Authentifizierungsverfahren auch in PORTIA genutzt. Für die Identitätsprüfung wurde das Thüringer Servicekonto, ein für alle Thüringer Bürger:innen kostenfreier und landesweiter Authentifizierungsdienst, an PORTIA angebunden.
Das Thüringer Servicekonto wird bereits von anderen Behörden und Institutionen in Thüringen genutzt (z.B. für Einkommensteuererklärungen, Bauen und Immobilien). Wenn Landwirtinnen und Landwirte sich bereits anderweitig beim Servicekonto authentifiziert haben, ist die Anmeldung für das Verfahren der Agraranträge einfacher. Die Angebotspalette des Servicekontos ist im Thüringer Zuständigkeitsfinder (https://th.zfinder.de/) einsehbar.

Die Antragsteller müssen sich vor der erstmaligen Anmeldung in PORTIA daher zunächst im Thüringer Servicekonto (TSK) mit der „hohen Vertrauensstufe“ registrieren lassen. Das bedeutet, dass mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises der Nachweis erbracht werden muss, dass es sich auch wirklich um die autorisierte, antragstellende Person handelt. Der erstmalige Anmeldeprozess beim Thüringer Servicekonto kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft empfiehlt den Landwirtinnen und Landwirten, die in 2023 einen Antrag auf Direktzahlungen stellen wollen, sich frühzeitig zu informieren und anzumelden.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Internetseite des TMIL unter folgendem Link:

https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/direktzahlungen-ab-2023

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