„Mit dem Wettbewerbsverfahren soll sichergestellt werden, dass die besten und erfolgversprechendsten Vorhaben zur Förderung ausgewählt werden“, so Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij. Die eingereichten Vorhaben wurden in einem ersten Schritt anhand der Ziele und Auswahlkriterien des EFRE-Programms und der im Wettbewerbsaufruf formulierten Kriterien durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) – in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde – geprüft und bewertet. In einem zweiten Schritt wurde die daraus resultierende Auswahl von einer Expertenkommission beraten und bestätigt.
Der Wettbewerbsaufruf richtete sich an alle zentralen Orte als wichtige Infrastrukturanker in den einzelnen Regionen Thüringens. Neben bereits erfahrenen EFRE-Kommunen wurden explizit auch Kommunen ohne EFRE-Erfahrungen angesprochen und konnten sich im Wettbewerb durchsetzen.
Die 68 nun zur Antragstellung zugelassenen Vorhaben sind den folgenden Maßnahmen zuzuordnen:
• 16 Vorhaben zum „Neu- bzw. Ausbau von Wärmenetzen“ (bspw. Neubau und Optimierung des Wärmenetzes in Ohrdruf und Klärwärmenutzung für die
Wärmeversorgung in Schmölln),
• 22 Vorhaben zur „Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen von Kommunen“ (bspw. energetische Sanierung Kita
"Sonnenschein" in Nesse-Apfelstädt und energieeffiziente Umgestaltung des Bauhofs in Hildburghausen) sowie
• 30 Vorhaben zur „Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte“ (bspw. Revitalisierung der
Industriebrache "Fischerhütte" in Ilmenau, Sanierung des Bahnhofs Gotha als Mobilitätsknoten, Errichtung des Bildungscampus in Gera-Lusan).
Bei der Antragstellung werden die Kommunen von der ThEGA und dem Landesverwaltungsamt unterstützt.
Aufgrund des begrenzten Budgets an EFRE-Mitteln können nicht alle als grundsätzlich förderwürdig eingestuften Wettbewerbsbeiträge im ersten Schritt eine Bestätigung erhalten. Für den Fall, dass Fördermittel hinzukommen, werden alle weiteren förderwürdigen Beiträge zunächst als „Nachrücker“ geführt. Damit besteht die Chance, gegebenenfalls auch nachträglich zur Antragstellung zugelassen zu werden.
Da in der Förderperiode 2021 – 2027 ein Fördersatz von 60 % über den EFRE gewährt werden kann, hat sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung frühzeitig dazu bekannt, die 80-prozentigen Förderquoten aus der Förderperiode 2014 – 2020 möglichst auf die neue Periode zu übertragen. Hierfür sollen in der Städtebauförderung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Kommunen bei Bedarf und entsprechender Eignung der Vorhaben eine 20-prozentige Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen.