Die Machbarkeitsstudie in Meiningen wird mit fast 41.000 Euro unterstützt und soll die Umgestaltung des Bahnareals zu einer zukunftsfähigen Verknüpfungsanlage untersuchen. In Sondershausen wird eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des Mobilitätskontenpunkts Bahnhof mit 40.000 Euro gefördert. Jena erhält knapp 75.000 Euro für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Bahnhofs Jena West und dessen Umfelds als Mobilitätsverknüpfungspunkt. Die Zuwendungen entsprechen 80 Prozent der jeweiligen Gesamtkosten. Den Förderbescheid für Sondershausen übergab die Ministerin bereits am 22. Juli 2022.
Die Mittel für die drei Machbarkeitsstudien stammen aus der Förderrichtlinie des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.
Alle drei Städte sind Gründungsmitglieder der Arbeitsgruppe Gunstraum, die seit 2015 regelmäßig tagt. Sie hat das Ziel, die Gunstraumstudie umzusetzen und aktive Regionalentwicklung voranzubringen, die Erreichbarkeit in den Regionen zu verbessern und die Städte mit den Regionen enger zu vernetzen. Zudem bietet sie ein gutes Format für den Erfahrungsaustausch zwischen den Städten sowie für die Entwicklung neuer Projekte.
Hintergrundinformationen
Seit dem 30. Juli 2019 ist die Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels in Kraft. Durch sie werden Kommunen und andere lokale Akteure bei Vorhaben zur Umsetzung der Raumordnung unterstützt. Zugleich ist sie ein wirksames Instrument der Landes- und Regionalplanung.
Die Richtlinie unterstützt investive wie nicht investive Maßnahmen und ermöglicht die Förderung klassischer Vorhaben der Regionalentwicklung sowie neuartiger, innovativer Modellprojekte. Seit dem Jahr 2019 wurden über die Regionalentwicklung mehr als 20 Vorhaben mit ca. 2 Mio. Euro gefördert.
Gemäß der Richtlinie können für die Förderperiode 2023 bis zum 30. September 2022 neue Förderanträge eingereicht werden. Anträge sind beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt einzureichen.