Die Futternutzung von Brachen muss im Zeitraum 1. bis 15. Juli 2022 formlos schriftlich im Agrarförderzentrum angezeigt werden. Das betrifft Betriebe, die Anbaudiversifizierung nach Greeningauflagen erfüllen und ökologische Vorrangflächen bereitstellen müssen. Die Anzeige ist wichtig, damit im Kontrollverfahren die Futternutzung nicht zum Nachteil der Landwirt:innen beurteilt wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im April 2022 Brachen, Zwischenfrüchte und Untersaaten, die als ökologische Vorrangflächen bereitgestellt werden, für eine Futternutzung freigegeben. Brachen mit Honigpflanzen fallen nicht darunter.
Mit dieser Freigabe sollen die Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Landwirtschaft begrenzt werden.