Am 22. November 2022 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit freigegeben. Um den Jahreswechsel 2022/2023 hatte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft daraufhin auf verschiedenen Wegen über die Möglichkeiten zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme informiert.
Dank einer neuen Onlineplattform können Thüringerinnen und Thüringer unmittelbar an der Landesentwicklung mitwirken. Alle erforderlichen Dokumente sind auf dieser Plattform leicht auffindbar und Stellungnahmen können einfach und unkompliziert direkt online abgegeben werden. Darüber hinaus besteht wie auch bisher schon die Möglichkeit, sich per E-Mail, per Post oder vor Ort im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Erfurt sowie in den Standorten des Landesverwaltungsamts in Weimar, Suhl, Gera und Sondershausen zu beteiligen.
Im Mittelpunkt der Änderung des Landesentwicklungsprogramms stehen die Zentralen Orte sowie der Ausbau der Windenergie. Zentrale Orte sind Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und ihrer zentralörtlichen Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Thüringen bilden. Sie dienen als Standortsystem der öffentlichen Daseinsvorsorge. Durch das System Zentraler Orte wird die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit privaten Dienstleistungen und Arbeitsplätzen sowie Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu angemessenen Erreichbarkeitsbedingungen gewährleistet.
Im Ergebnis der Gemeindegebietsreformen der vorherigen Wahlperiode konnten zehn Grundzentren zur Stärkung des ländlichen Raums in den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms neu aufgenommen werden.
Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG 2023) ist bundesgesetzlich im letzten Jahr festgelegt worden, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Im Jahr 2030 sollen bundesweit mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.
Mit dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms leistet Thüringen seinen landesplanerischen Beitrag zur Energiewende. Thüringen setzt mit dem Landesentwicklungsprogramm die Vorgaben des Bundes aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“ um. Demnach muss Thüringen 2,2 % der Landesfläche bis zum Jahr 2032 für Windenergiegebiete vorsehen. Das sind etwa 35.600 ha. Derzeit sind lediglich etwa 0,6 % der Landesfläche von den Regionalen Planungsgemeinschaften als Vorranggebiete Windenergie vorgesehen.
Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms enthält einen Schlüssel zur Verteilung der Vorranggebiete Windenergie auf die einzelnen Planungsregionen nach landesweit einheitlichen und fachlich fundierten Kriterien. Die konkrete Ausweisung der Vorranggebiete erfolgt wie bisher durch die vier Regionalen Planungsgemeinschaften. Neu ist, dass zukünftig Städte und Gemein-den mit den Mitteln der kommunalen Bauleitplanung ergänzend zur Regionalplanung eigene Windenergiegebiete vorsehen können.
Die Verfahrensunterlagen können rund um die Uhr auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft oder direkt unter www.fortschreibung-lep.thueringen.de abgerufen werden. Die Onlinebeteiligungsplattform ist ebenfalls dort zu finden.
Stellungnahmen an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft können bis 17. März 2023 auf folgenden Wegen übermittelt werden:
Vorzugsweise online über die eingerichtete Beteiligungsplattform:
https://online-beteiligung.de/thueringen
Alternativ mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ auch per E-Mail an poststelle@tmil.thueringen.de oder postalisch an: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Raumordnung und Landesplanung, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.