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Medieninformation Staatssekretärin Schönig übergibt weiteren Fördermittelbescheid für Quartiersprojekt in Arnstadt


Staatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig übergibt heute einen Fördermittelbescheid über rund 3,3 Mio. Euro an die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt. Mit der finanziellen Unterstützung wird das Wohnungsbauvorhaben „An der Weiße 29 bis 33“ umgesetzt. Dort entstehen durch Um- und Ausbau 20 neue, barrierefreie Wohneinheiten. Das Vorhaben ist der fünfte und letzte Teilabschnitt einer langfristig angelegten Gesamtmaßnahme, die das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit insgesamt 14,3 Mio. Euro fördert.

Übergabe des Förderbescheids vor dem Sanierungsobjekt durch Staatssekretärin Schönig
Foto: D. Santana (TMIL)

„Die erfolgreiche Arbeit zur Entwicklung des innerstädtischen Wohnquartiers in Arnstadt wird vom Freistaat weiter unterstützt und begleitet“, so Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig. „Mit neuem barrierefreien Wohnraum tragen wir dem Umstand einer älter werdenden Gesellschaft Rechnung. Zugleich werden auch die Bedürfnisse all jener Menschen berücksichtigt, die aus anderen Gründen vorrübergehend oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Vor allem freut mich, dass hier Wohnraum durch Maßnahmen im Bestand geschaffen wird, ohne dass dafür neue Flächen in Anspruch genommen werden. Dies ist der Ansatzpunkt unserer künftigen Wohnungsbauförderung in Thüringen: Wir wollen vorrangig solche Maßnahmen voranbringen, bei denen bestehende Gebäude wiederhergerichtet, umgenutzt oder modernisiert werden“, fügt sie hinzu. 

Von den 20 neuen barrierefreien Wohnungen wird eine auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. In fünf Teilabschnitten entstehen insgesamt 122 Wohnungen. Davon sind 93 barrierefrei und vier barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar. Als höchstzulässige Miete der Wohneinheiten wurden 5,85 €/ m² festgesetzt. Die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt hat sich freiwillig dazu verpflichtet, abweichend zur Standard-Belegungsbindung von 15 Jahren, eine Belegungsbindung von 20 Jahren zu gewährleisten.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf knapp 19 Mio. Euro. Der nun beschiedene letzte Teilabschnitt ist mit Gesamtkosten von 4,2 Mio. Euro veranschlagt. 
 

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