Erfassung der Barrierefreiheit der von der öffentlichen Hand genutzten Liegenschaften
Das Land Thüringen hat es sich in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Aufgabe gemacht, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Zu dieser Infrastruktur gehören auch die von den Trägern öffentlicher Gewalt genutzten Liegenschaften.
Berichtspflicht für Träger öffentlicher Gewalt
Um einen Überblick über den Stand der Barrierefreiheit dieser Liegenschaften zu erhalten, hat das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in § 10 Abs. 2 des Gesetzes (in der zum Jahreswechsel 2020/2021 verabschiedeten Fassung) folgende Berichtspflicht aufgenommen:
„Die Träger der öffentlichen Gewalt erstellen Berichte über den Stand der Barrierefreiheit der von ihnen genutzten Liegenschaften bis zum 30. Juni 2022 und leiten diese an das für Bauwesen zuständige Ministerium weiter. Bei der Erfassung des Standes der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude können in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem für Bauwesen zuständigen Ministerium und nach Anhörung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einzelne genutzte Liegenschaften von der Betrachtung ausgenommen werden.“
Zu den Trägern öffentlicher Gewalt zählen nach § 2 ThürGIG somit die Landesverwaltung und die Gebietskörperschaften.
Statistischer Erfassungsbogen
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem das Gesetz die Entgegennahme der Berichte übertragen hat, hat zusammen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einen statistischen Erfassungsbogen erstellt, anhand dessen der Bestand der Liegenschaften (dazu zählen sowohl die im Eigentum als auch sonstigen Besitzformen wie Miete, Leasing etc. befindlichen Liegenschaften) in Bezug auf den aktuellen Zustand der Barrierefreiheit erfasst werden soll.
Der Statistische Erfassungsbogen hat eine am PC, Smartphone und Tablet auszufüllende, bearbeitbare, abspeicherbare und überarbeitungsfähige PDF-Fassung, die per E-Mail an das TMIL übersandt werden und hier automatisiert ausgewertet werden kann (dabei werden keine personenbezogenen Daten genutzt).
Der Erfassungsbogen nebst der zugehörigen Anlage (Bauwerkzuordnungskatalog) kann hier heruntergeladen werden:
Hinweis
- Um die Erfassung und Auswertung sicherstellen zu können, ist nur diese Pdf-Vorlage zu verwenden. Sie entspricht der Fassung, die mit Schreiben vom 14. April 2022 (Kommunen) bzw. 4. Mai 2022 (Landesverwaltung, s.u.) versandt wurde. Ausgedruckte und wieder eingescannte Formen oder geänderte bzw. selbst erstellte Pdf-, Word- oder sonstige Dokumentenformate können leider nicht erkannt werden und sind daher zu vermeiden.
E-Mail-Adresse zur Einsendung der Erfassungbögen
Die zur Übersendung der Erfassungsbögen, die pro Gebäude zu erstellen sind, allein gültige E-Mail-Adresse lautet:
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die für das Ausfüllen des Erfassungsbogens wichtigen Fragen sind in folgender FAQ-Liste aufgeführt und beantwortet (wird laufend aktualisiert, daher bitte in regelmäßigen Abständen wieder nachschauen):
Download (nicht barrierefrei)
Fragen zum Erfassungsbogen
Fragen rund um den Erfassungsbogen, deren Beantwortung der FAQ-Liste nicht entnommen werden kann, sollen unter der E-Mail-Adresse
tmil.barrierefreiheit@tmil.thueringen.de
gestellt werden. Diese werden so bald wie möglich beantwortet (bitte nicht zur Übersendung der Erfassungsbögen nutzen).
Weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Berichtspflicht zur Barrierefreiheit
Downloads (Nicht barrierefrei)
- Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
- Schreiben des TMIL an die kommunalen Träger der öffentlichen Gewalt vom 10. Januar 2022
- Schreiben des TMIL an die kommunalen Träger der öffentlichen Gewalt vom 14. April 2022
- Schreiben des TMIL an die Landesverwaltung und die unter Landesaufsicht stehenden Träger der öffentlichen Gewalt vom 10. Januar 2022
- Schreiben des TMIL an die Landesverwaltung und die unter Landesaufsicht stehenden Träger der öffentlichen Gewalt vom 4. Mai 2022