Schulbau
Staatliche allgemein bildende und berufsbildende Schulen werden in Thüringen von den Landkreisen, den kreisfreien Städten sowie einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden getragen (Schulträgerschaft). Daneben gibt es weitere Schulen in freier Trägerschaft. Die Aufgabe der Schulträgerschaft beinhaltet nach § 13 des Thüringer Schulgesetzes auch die Verpflichtung zur Durchführung der notwendigen und in der Regel sehr kostenintensiven Investitionen an Schulgebäuden und Schulsporthallen.
Mit der Schulbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Neben pauschalen Zuweisungen für staatliche Schulträger stehen hierzu mehrere Projektförderprogramme zur Verfügung. Mit diesen können insbesondere Sanierungsvorhaben sowie Umbauten, Erweiterungen und der Neubau von Schulgebäuden finanziell unterstützt werden.
Derzeit umfasst Projektförderung für die Schulinvestitionen folgende Programmteile:
- Landesprogramm „Schulinvestitionsprogramm“ für staatliche Schulträger
- Landesprogramm „Ersatzschulprogramm“ für freie Schulträger
- Bundesprogramm „Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ für staatliche Schulträger
Die Beantragung und Bewilligung der Fördermittel erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR). Diese bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Verfahren Zuwendungen für Schulbauvorhaben gewährt werden.

Ansprechpartner
Abteilung 2 - Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau
Abteilungsleiter: Prof. Olaf Langlotz
Vertreter: Jens Meißner
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon |
+49 (0)361 57 4111 200 |
Fax |
+49 (0)361 57 4111 299 |
poststelle@tmil.thueringen.de |
Unterlagen und weiterführende Informationen
Schulbauförderrichtlinie (PDF) vom 20. Nobember 2015
1. Änderung Schulbauförderrichtlinie (PDF) vom 7. Februar 2018,
Anmeldeformular: Vorhabenmeldung im Rahmen der Schulbauförderung (Worddokument zum Download)
Anmeldungen sind jeweils bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres für das nachfolgende Programmjahr möglich.
Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen (PDF) vom 10. Juli 1997
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