Sozialer Wohnungsbau im Freistaat Thüringen – eine Frage der sozialen Gerechtigkeit
Soziale Gerechtigkeit ist untrennbar mit sozialem Wohnungsbau verbunden. Sozialer Wohnungsbau hat für die Landesregierung klare politische Priorität. Gutes und bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das unabhängig vom Einkommen oder vom Wohnort gewährleistet sein muss. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in allen Landesteilen Thüringens gute, bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungen finden können. Die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Mieten ist essentiell für Lebensqualität und Standortattraktivität.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen mit Zahlen und Fakten einen Überblick über die soziale Wohnraumförderung in Thüringen geben. Anlass bietet nicht zuletzt die umfassende Überarbeitung der Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie, mit der der Freistaat die soziale Wohnraumförderung neu aufgestellt hat.

Neubau von Sozialwohnungen in Thüringen 1991–2022
Blau dargestellt sehen Sie die Darlehen, dunkelgrün die Zuschüsse, die für den Neubau von Sozialwohnungen im jeweiligen Jahr aufgebracht wurden. Dazu im Zusammenhang ist in hellgrün die Anzahl der neugebauten Wohnungen dargestellt.
Ausgewählte Projekte des sozialen Wohnungsbaus in Thüringen
Die Liste wird fortgesetzt.
Neues Regelwerk für soziale Wohnungsbauförderung
Mit der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen“ haben wir das Regelwerk der sozialen Wohnungsbauförderung grundlegend überarbeitet und für die Wohnungsunternehmen verständlicher und attraktiver gemacht. Gutes Wohnen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen oder Renten müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch künftig bezahlbaren und qualitativ angemessenen Mietwohnraum in Thüringen finden.
Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025
Trotz und gerade wegen der aktuellen Entwicklungen in der Baubranche ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bestrebt, Bauwillige im sozialen Mietwohnungsbau im Rahmen der Wohnungsbauförderrichtlinie gut zu unterstützen. Eine Kompensation durch höhere Mieten sollte und kann nicht das Mittel der Wahl sein.
Nach intensiver Evaluierung – u.a. im Austausch mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, dem Mieter- und Vermieterbund, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Verein „Quartier für alle e.V.“ sowie dem Landesverwaltungsamt, der Thüringer Aufbaubank, dem Finanzministerium und dem Rechnungshof – hat der Freistaat seine Wohnungsbauförderrichtlinie neu aufgesetzt. Die bisher getrennten Richtlinien zur Förderung des Neubaus bzw. der Modernisierung sozialen Wohnraums in Thüringen wurden zu einer Richtlinie zusammengefasst. Die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits werden bei der Wohnungsbauförderung des Freistaats ab dem Programmjahr 2023 differenziert berücksichtigt.