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Sozialer Wohnungsbau im Freistaat Thüringen – eine Frage der sozialen Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist untrennbar mit sozialem Wohnungsbau verbunden. Sozialer Wohnungsbau hat für die Landesregierung klare politische Priorität. Gutes und bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das unabhängig vom Einkommen oder vom Wohnort gewährleistet sein muss. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in allen Landesteilen Thüringens gute, bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungen finden können. Die Bereitstellung von angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Mieten ist essentiell für Lebensqualität und Standortattraktivität. 

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen mit Zahlen und Fakten einen Überblick über die soziale Wohnraumförderung in Thüringen geben. Anlass bietet nicht zuletzt die umfassende Überarbeitung der Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie, mit der der Freistaat die soziale Wohnraumförderung neu aufgestellt hat. 

  • Unterschiedlicher Bedarf in Stadt und Land

    In Thüringen sind hierbei unterschiedliche Problemlagen und Bedarfe in Stadt und Land feststellbar. Der größte Bedarf an (Sozial-)Wohnungen besteht in den Städten Jena, Erfurt und Weimar. In den übrigen Regionen Thüringens ist der quantitative Wohnungsbedarf deutlich geringer. Dort besteht vielmehr die Notwendigkeit, den vorhandenen Wohnraum an die sich ändernden Bedürfnisse anzupassen, z.B. Barrierefreiheit zu schaffen und energetische Modernisierung zu ermöglichen, sowie langfristig ungenutzte Grundstücke oder Gebäude zu Wohnzwecken wiederherzurichten und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung zu stellen. Auf diese unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten und ländlichen Regionen muss die Landespolitik mit passenden Instrumenten reagieren.

  • Wohnraumförderung bedeutet Weiterentwicklung

    Daher ist die Wohnraumförderung in Thüringen nicht starr, sondern wird ständig weiterentwickelt. Wir passen die Instrumente und Programme an die Entwicklungen, Gegebenheiten und aktuellen Bedarfe an. Hierzu sind wir im ständigen Austausch mit den Akteur:innen der Wohnungswirtschaft und weiterer Interessensgruppen. 

  • Mehr Sozialwohnungen für Thüringen entgegen dem Bundestrend

    Die rückläufige Zahl der belegungsgebundenen Sozialwohnungen ist ein bundesweites Problem, in dessen Sog auch Thüringen in den vergangenen Jahren geraten ist. Immer noch fallen mehr Sozialwohnungen aus der Belegungsbindung, als neu gebaut werden können. Klares Ziel der Landesregierung ist, gegen diese Entwicklung anzusteuern und die Zahl der belegungsgebundenen Sozialwohnungen wieder zu erhöhen. Aufgrund der Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus hat die rot-rot-grüne Landesregierung ab 2017/2018 wieder verstärkt Investitionen v.a. im Mietwohnungsneubau vorgenommen. Ab 2016 wurden die  jährlich investierten Summen in den Mietwohnungsneubau und die damit umgesetzten Vorhaben kontinuierlich erhöht bzw. wurden auf hohem Niveau gehalten. Obwohl die Voraussetzungen für den (sozialen) Wohnungsbau derzeit nicht einfach sind, setzt die Thüringer Landesregierung alles daran, den aktuell hohen Stand investierter Fördersummen und jährlich neu gebauter Wohnungen zu halten bzw. weiter auszubauen. 

Begrünte Fassade und Balkon im sozialen Wohnungsbau WBGreenOne in Nordhausen
Foto: D. Santana (TMIL)

Neubau von Sozialwohnungen in Thüringen 1991–2022

Blau dargestellt sehen Sie die Darlehen, dunkelgrün die Zuschüsse, die für den Neubau von Sozialwohnungen im jeweiligen Jahr aufgebracht wurden. Dazu im Zusammenhang ist in hellgrün die Anzahl der neugebauten Wohnungen dargestellt.

  • Modernisierung von Sozialwohnungen

    Zwischen 1990 und 2004 wurde der Großteil der bestehenden Sozialwohnungen (etwa 130.000 Wohneinheiten) modernisiert. Auch nach 2005 investierte der Freistaat Thüringen weitere 190 Millionen Euro in die Sanierung von Wohnraum. Mit diesen Fördermitteln wurden zwischen 2005 und 2022 weitere 13.700 Wohnungen saniert.

Ausgewählte Projekte des sozialen Wohnungsbaus in Thüringen

  • Neubau „Soziales Zentrum“ im Wiesenweg

    15 Sozialwohnungen, 2 freifinanzierte Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten

    Baudarlehen: 2.412.900 €
    Baukostenzuschuss: 556.800 €
    Tilgungszuschuss: 425.100 €
    Fertigstellung: August 2022
    Bauherr:  Erneuerbare Energien Unterbreizbach GmbH (EEUG)
  • Konrad-Martin-Straße 6-16

    48 barrierereduzierte Wohnungen

    Bauzeit 2020
    Bauherrin:  Wohnungsbau- und Verwaltungs- GmbH Leinefelde

    Tom-Mutters-Straße 1&3

    25 barrierefreie Wohnungen

    Baudarlehen: 2.425.100 €
    Baukostenzuschuss: 559.600 €
    Bauzeit 2022
    Bauherrin:  Wohnungsbau- und Verwaltungs- GmbH Leinefelde
  • Birkenweg 16

    25 barrierefreie Wohnungen

    Baudarlehen: 2.163.200 €
    Baukostenzuschuss: 499.200 €
    Fertigstellung: in Bau
    Bauherrin:  WBL Wohnungsbaugesellschaft Bad Langensalza mbH
  • „WBGreen One“

    14 Sozialwohnungen, davon 11 barrierereduziert und 2 barrierefrei

    Baudarlehen: 2.870.500 €
    Baukostenzuschuss: 662.400 €
    Tilgungszuschuss: 696.469 €
    Fertigstellung: Mai 2022
    Bauherr:  WBG Südharz
  • Albert-Kuntz-Straße 11

    18 barrierefreie Wohnungen

    Baudarlehen: 2.154.900 €
    Baukostenzuschuss: 325.300 €
    Fertigstellung: voraussichtlich Oktober 2023
    Bauherrin:  Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“ eG

    Borntalstraße 2, 4 und 6

    19 barrierefreie Wohnungen

    Baudarlehen: 2.413.400 €
    Baukostenzuschuss: 325.700 €
    Baubeginn voraussichtlich September 2023
    Bauherrin:  Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“ eG
  • „Schortehof“

    39 Sozialwohnungen, davon 33 barrierereduziert und 6 barrierefrei

    Baudarlehen: 5.401.500 €
    Baukostenzuschuss: 1.246.500 €
    Tilgungszuschuss: 1.350.400 €
    Baubeginn: Herbst 2023
    Bauherrin:  WBG Ilmenau/Thüringen e.G.
  • An der Weiße & Töpfergasse

    122 Sozialwohnungen, davon 92 barrierereduziert und 4 barrierefrei
    in fünf Teilprojekten

    Baudarlehen: 11.942.700€
    Baukostenzuschuss: 2.407.100 €
    Bauherr:  WBG der Stadt Arnstadt
  • Paul-Klee-Siedlung

    26 Sozialwohnungen, davon 16 barrierereduziert

    Baudarlehen: 3.458.000 €
    Baukostenzuschuss: 754.300 €
    Bauherr:  Weimarer Wohnstätte GmbH
  • „Erlenhöfe“

    128 Sozialwohnungen, davon 109 barrierereduziert und 8 barrierefrei

    Baudarlehen: 25.100.400 €
    Baukostenzuschuss: 5.792.400 €
    Tilgungszuschuss: 8.548.400 €
    Fertigstellung: 2024
    Bauherr:  Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG
  • Salvador-Allende-Platz

    292 Sozialwohnungen, davon 54 barrierereduziert

    Baudarlehen: 31.816.700 €
    Tilgungszuschuss: 5.625.500 €
    Fertigstellung: 2027
    Bauherr:  jenawohnen GmbH
  • „Alte Schule“

    19 Apartments in zwei betreuten Wohngemeinschaften und 8 barrierefreie Wohnungen

    Baudarlehen: 2.200.000 €
    Baukostenzuschuss: 647.000 €
    Tilgungszuschuss:
    Fertigstellung: 2022
    Bauherr:  AWO Pößneck
  • Rudolstädter Straße Gera-Lusan

    45 Sozialwohnungen, davon 43 barrierereduziert und 2 barrierefrei

    Baudarlehen: 4.229.000 €
    Baukostenzuschuss: 578.000 €
    Fertigstellung: 2019
    Bauherr:  Wohnungsbaugesellschaft Union Gera eG

Die Liste wird fortgesetzt.

Neues Regelwerk für soziale Wohnungsbauförderung

Mit der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen“ haben wir das Regelwerk der sozialen Wohnungsbauförderung grundlegend überarbeitet und für die Wohnungsunternehmen verständlicher und attraktiver gemacht. Gutes Wohnen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen oder Renten müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch künftig bezahlbaren und qualitativ angemessenen Mietwohnraum in Thüringen finden.

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025

Trotz und gerade wegen der aktuellen Entwicklungen in der Baubranche ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bestrebt, Bauwillige im sozialen Mietwohnungsbau im Rahmen der Wohnungsbauförderrichtlinie gut zu unterstützen. Eine Kompensation durch höhere Mieten sollte und kann nicht das Mittel der Wahl sein.

Nach intensiver Evaluierung – u.a. im Austausch mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, dem Mieter- und Vermieterbund, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Verein „Quartier für alle e.V.“ sowie dem Landesverwaltungsamt, der Thüringer Aufbaubank, dem Finanzministerium und dem Rechnungshof – hat der Freistaat seine Wohnungsbauförderrichtlinie neu aufgesetzt. Die bisher getrennten Richtlinien zur Förderung des Neubaus bzw. der Modernisierung sozialen Wohnraums in Thüringen wurden zu einer Richtlinie zusammengefasst. Die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits werden bei der Wohnungsbauförderung des Freistaats ab dem Programmjahr 2023 differenziert berücksichtigt. 

  • Gemeinwohlorientiert, ressourcensparend, generationenübergreifend

    Gemeinschaftliche, generationsübergreifende und altersgerechte Wohnformen sowie Vorhaben von gemeinwohlorientierten Trägern sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Mit der neuen Richtlinie fördert der Freistaat weiter verlässlich den Mietwohnungsneubau, setzt aber verstärkt auf Maßnahmen zur Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden und Wohnraum und damit auf ressourcensparendes Bauen im Bestand. Erstmals wird eine Indexregelung zur Bestimmung der förderfähigen Kosten eingeführt, um die stark gestiegenen Baukosten besser zu berücksichtigen. Auch die Zuschussgewährung wurde zugunsten der Antragsteller angepasst. Zum einen werden diese pauschal je geförderter Wohnung gewährt und direkt ausgezahlt – bisher wurden die Zuschüsse prozentual auf den Anteil der geförderten Wohnfläche berechnet und als Tilgungszuschuss gewährt. Zum anderen sind insgesamt mehr Zuschusskomponenten vorgesehen. Neben den bisher bekannten Zuschüssen für Energieeffizienz, Barrierefreiheit und eine verlängerte Belegungsbindung kann auch sozialer Wohnungsbau, der auf ökologisch nachhaltiges Bauen setzt oder Ortskerne aufwertet, zusätzlich gefördert werden. Berücksichtigt werden auch architektonisch, städtebaulich oder gebäudebedingte Mehrkosten für Bauherren sozialer Wohnungsbauprojekte.

  • Deutlich verschlanktes Regelwerk

    Die überarbeitete Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie ist im Vergleich zum vormaligen Regelwerk deutlich verschlankt. Dadurch soll sie für potentielle Antragsteller:innen leichter verständlich und folglich attraktiver sein. Ziel ist es, das Förderverfahren insgesamt zu beschleunigen. Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Programmanmeldung und Antragstellung werden gestrafft. Die Dauer des Verfahrens ab dem Zeitpunkt der Einreichungsfrist bis zur Bewilligung soll in der Regel nicht länger als ein Jahr betragen.

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