
Städtebauförderung in Thüringen
Die Städtebauförderung dient in Thüringen vor allem der Beseitigung von städtebaulichen Missständen und der Behebung von strukturellen und funktionellen Mängeln, der Stärkung der Innenentwicklung, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, der Behebung sozialer Probleme sowie der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten ländlichen Räumen.
Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden zur Deckung der den Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen entstehenden unrentierlichen Kosten. Die Beteiligung des Bundes an dieser Gemeinschaftsfinanzierung hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage im Artikel 104 b GG. Für die Länder ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern verbindlich.
In Thüringen als ländlich geprägtes Bundesland werden wie in den Vorjahren die Bund-Länder-Städtebauförderprogramme mit landeseigenen Programmen ergänzt, um bedeutsame städtebauliche Maßnahmen außerhalb der Bund-Länder-Programme sowie der EU-Förderung insbesondere für die zentralen Orte als Ankersteine im ländlichen Raum finanziell unterstützen zu können.
Übersicht
Einführung der Bund-Länder-Städtebauförderung
Hier finden Sie einführende Informationen zu Programmen, Formularen und Wortbildmarken ...

Förderrichtlinien und Formulare
Die Thüringer Förderungsrichtlinie, Informationen und Formulare zur Beantragung, Abwicklung und Verwendungsnachweisführung finden Sie hier ...

Investitionspakte
Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt Städte und Gemeinden in der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Förderung von Sportstätten und Förderung Soziale Integration im Quartier


Publikationen
Veröffentlichungen zu zukunftsfähigen Stadtentwicklungsprojekten und Landesmonitoringberichte

Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Abteilung 2 - Städte- und Wohnungsbau,
Staatlicher Hochbau
Abteilungsleiter: Prof. Olaf Langlotz
Vertreter: Jens Meißner
Telefax: +49 (0) 361 57 4111 200
Telefon: +49 (0) 361 57 4111 299
