Wohnungsbau
In Thüringen wird der Soziale Wohnungsbau auf vielfältige Weise unterstützt. Wohnungsbauunternehmen bekommen Baudarlehen, Baukosten- und Tilgungszuschüsse gefördert. Damit können sie neugebaute und modernisierte Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten anbieten. Rund 60 Prozent der Thüringer Haushalte hätten mit ihrem Einkommen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung. 50 Millionen Euro stellt Thüringen jährlich für den Sozialen Wohnungsbau bereit. Diese Mittel kann die Wohnungswirtschaft über verschiedene Förderprogramme abrufen.
Von 1991 bis 2019 (Stichtag 30.06.2019) leistete die Wohnraumförderung mit einem Fördervolumen in Höhe von ca. 4,18 Mrd. Euro und einem damit generierten Investitionsvolumen von ca. 10 Mrd. Euro einen erheblichen Anteil zur Verbesserung der Wohnungssituation im Freistaat Thüringen. Ca. 29.200 Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen, 15.300 Sozialmietwohnungen und 227.100 Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden mit Mitteln der Wohnraumförderung gefördert.
Wohnraumförderprogramme des Landes und der Thüringer Aufbaubank
Wohnraumförderungsprogramme des Bundes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Mietpreisbegrenzungsverordnung
Präsentation des Zweiten Thüringer Wohnungsmarkberichtes
Zweiter Thüringer Wohnungsmarktbericht
Abschlusspräsentation Thüringer Wohnungsmarktbericht
Präsentationen des TMIL und der TAB
Sozialer Wohnungsbau 2019 - 2020
ISSP-Mietwohnraumförderung.Besser.
ThürModR-Mietwohnraumförderung.
