Jagd
Fauna und Flora sind gleichberechtigte Bestandteile der biologischen Vielfalt in Wald und Feld. Ein Teil dieser Fauna sind die heimischen jagdbaren Wildtierarten. In bestimmten Regionen wirken sich überhöhte Schalenwildbestände negativ auf den Wald und insbesondere die Entwicklung struktur- und artenreicher Mischwälder aus. In der Feldflur sorgen besonders Schwarzwildbestände für Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daneben führen Lebensraumzerschneidung und damit einhergehende Verinselung von Populationen insbesondere bedrohter Arten (z. B. Rauhfußhühner) zu Problemen hinsichtlich der genetischen Vielfalt.
Insgesamt gehen Experten davon aus, dass regional insbesondere Rot- und Rehwild noch in einer Dichte vorhanden sind, die einer weiteren aktiven Regulierung bedarf. Neben der effektiveren Rot- und Rehwildbejagung ist eine forcierte, weidgerechte Fuchs- und Schwarzwildbejagung unumgänglich, um einerseits die Entwicklung des Niederwildes (Hase, Fasan usw.) zu fördern und andererseits das Ausbrechen von Wildseuchen (Schweinepest, Tollwut) sowie das Auftreten übermäßiger Wildschäden in der Landwirtschaft zu verhindern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur mit erfolgsorientierten Jagdmethoden gelingen kann, die den wildbiologischen Eigenarten der jeweiligen Raub- bzw. Schalenwildart Rechnung tragen.
Dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Oberste Jagdbehörde unterstehen fachlich insgesamt 23 untere Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens, sowie die ThüringenForst AöR, die für die Bereiche Wildbewirtschaftung, Abschussplanung und die Verhinderung von Wildschäden auf eingezäunten Waldflächen den Status einer unteren Jagdbehörde innehat.
Die Jagdfläche Thüringens beläuft sich insgesamt auf etwa 1,43 Millionen Hektar, wovon knapp 900.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen sind. Die Restfläche von rund 550.000 Hektar ist Wald.
Etwa 200.000 Hektar Waldfläche werden durch die Landesforstverwaltung bejagt. Die übrige Fläche setzt sich aus Gemeinschaftjagdbezirken und Eigenjagdbezirken zusammen.
Vorkommende Schalenwildarten in Thüringen sind flächendeckend Rehwild und Schwarzwild sowie Rot-, Dam- und Muffelwild vorwiegend in den per Verordnung ausgewiesenen Einstandsgebieten.
Unter dem Link „Jagdrecht in Thüringen“ werden Sie zu den aktuellen jagdrechtlichen Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) für Thüringen weitergeleitet.
Die Jagdmöglichkeiten im Thüringer Staatswald finden Sie auf der Internetseite der Landesforstverwaltung ThüringenForst AöR unter der Rubrik "Produkte und Service".

Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Abteilungsleiter: Jochem Instenberg
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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Medieninformationen Jagd
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Klimawandel und Borkenkäferbefall haben massive Waldschäden verursacht. Neben der Schadbeseitigung sind Wiederbewaldung und Waldumbau die Hauptaufgaben der Waldbesitzenden. Um diese Arbeit wirksam zu unterstützen sowie die Mühen und Kosten der Aufforstung nicht zu gefährden, wird die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe auf den 1. April verkürzt. „Wir müssen nach den massiven Waldschäden der vergangenen Jahre die Wiederbewaldung noch effizienter voranbringen. Die Waldverjüngung und der Waldumbau werden zunehmend durch Wildverbiss bedroht. Gerade die jungen Triebe der Waldbäume sind ein besonderer Leckerbissen für das Rehwild. Deshalb ist der Forstausschuss des Landtags unserer Empfehlung gefolgt und hat der Schonzeitverkürzung zugestimmt“, so Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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Ab 11.9.2021 können künstliche Lichtquellen und Nachtzielgeräte zur Wildschweinjagd verwendet werden zur Detailseite
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