Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt
zu sehen ist eine schwarz-weiße Katze, die über dem Schriftzug Landrulaub in Thüringen sitzt. Der Schriftzug ist weiß auf hellgrünem Hintergrund

Ländlicher Tourismus

Der Freistaat Thüringen unterstützt investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten bzw. zu stärken. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der touristischen Angebots- und Servicequalität, die spezifische Vermarktung ländlicher Offerten sowie die Unterstützung von Synergien durch die Zusammenarbeit zwischen sich gegenseitig ergänzenden Bereichen wie u.a. Landwirtschaft, Tourismus, Gastronomie.

Im Rahmen der Förderinitiative Ländlicher Entwicklung in Thüringen 2014 - 2020 können Maßnahmen im Bereich Ländlicher Tourismus - Bauernhof- und Landurlaub über verschiedene Richtlinien gefördert werden:

 

 

 

 

  • Durch die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von der Brachflächen wurden im Programmteil B CLLD/LEADER die Grundlage geschaffen, den ländlichen Tourismus anhand der LEADER-Methode zu fördern. 
    LEADER wird in Thüringen von 15 Regionalen Aktionsgruppen (RAG) im Rahmen ihrer jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt. Das geplante Vorhaben muss den Zielstellungen dieser RES entsprechen. Erst dann kann in einem mehrstufigen Auswahl- und Entscheidungsprozess innerhalb der Gremien der RAG eine mögliche Umsetzung des Vorhabens beschlossen werden.                        

    Es kann gefördert werden:

    • Um- und Ausbau von ländlichen Beherbergungsbetrieben sowie die Gründung oder Erweiterung von Kleinst- und Kleinunternehmen in diesem Bereich
    • Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Kooperationen zum Zweck der Vermarktung ländlicher Tourismusleistungen

    Weitere Informationen zur LEADER-Methode finden Sie hier.

  • Förderung von Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit für landwirtschaftliche Unternehmen und mitarbeitende Familienangehörige in Einzelunternehmen.

    Gefördert werden Einrichtung/Erweiterung touristischer Dienstleistungen im Erlebnis-, Freizeit- und Servicebereich in landwirtschaftlichen Betrieben ohne oder mit einer Beherbergungskapazität bis maximal 25 Betten.
    Die Förderung von Bettenkapazitäten ist generell ausgeschlossen.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link der Aufbaubank.

  • Teilmaßnahme B:
    Projektorientierte Zusammenarbeit aus und zwischen kleinen Wirtschaftsakteuren aus den Bereichen Land-, Forst- und/oder der Ernährungswirtschaft

    • Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Strategien zur Entwicklung und/oder Vermarktung ländlicher Tourismusleistungen
    • Schaffung von neuen Clustern und Netzwerken im Bereich ländlicher Tourismus.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link der Aufbaubank.

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) „Ferien auf dem Lande in Thüringen“ e. V.

Die LAG ist als Interessenvertretung und Marketingverbund für Gastgeber und Dienstleister im Bereich Bauernhofurlaub & Landurlaub ein wichtiger Partner im ländlichen Raum.

Sie ist Ansprechpartner für touristische Dienstleister

  • Fachliche Beratung vor/nach dem Einstieg in das Landurlaubsangebot
  • Weiterbildung, Lehrfahrten
  • Qualitätssicherung & Klassifizierungen & Zertifizierungen
  • Repräsentative Printwerbung
  • Vermarktung auf Messen und Veranstaltungen
  • Professionelle Internetvermarktung, Online-Buchung

Landesarbeitsgemeinschaft
„Ferien auf dem Lande in Thüringen“ e. V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 26253230

 

Unser Ministerium in den sozialen Netzwerken: