
Förderaufruf: „Digitale Projekte für Kommunen im Rahmen der Dorfentwicklung“
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) richtet einen Aufruf an Kommunen zur Einreichung von digitalen Projekten im Rahmen der Dorfentwicklung (DE). Finanzielle Mittel aus dem ELER-Fonds für kommunale Vorhaben in Höhe von 1,7 Mio. EUR stehen für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.
Ziel der Förderung
Erklärtes Ziel der Thüringer Landesregierung ist es, gleichwertige Lebensverhältnissein allen Landesteilen zu sichern. Digitalisierung kann dabei einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten.
Die Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft sieht die Entwicklung und Vernetzung smarter Städte und Regionen vor, um die Chancen der Digitalisierung in allen Bereichen zu nutzen und attraktive Lebens- und Arbeitswelten zu gestalten. Mit dem Förderaufruf im Rahmen der Dorfentwicklung leistet das TMIL einen Impuls, um die Thüringer Strategie für Digitale Gesellschaft in ländlich geprägten Orten umzusetzen.
Inhalt der Förderung
Das Förderangebot basiert auf Maßnahme B 3 der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) [ThürStAnz Nr 1/2021]. Explizit adressiert wird der seit Januar 2021 neu bestehende Fördergegenstand B 3.1.1 m), welcher:
„die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung“
umfasst. Der Aufruf richtet sich an Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 15. Januar 2022. Die Projekte können in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 umgesetzt werden.
Für die Umsetzung digitaler Projekte im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung stehen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gefördert werden digitale Projekte, die den untenstehenden Maßnahmen zugeordnet werden können. Die festgelegten Maßnahmen sind das Ergebnis einer von der Digitalagentur Thüringen durchgeführten Bedarfsanalyse.
Handlungsfeld | Maßnahmen |
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Orts-/ Siedlungs-entwicklung | Errichtung von digitalen Litfaßsäulen und digitalen schwarzen Brettern (Terminals) zum Informationsaustausch - z.B. Amtsblatt, Katastrophenschutz, Dorffest, Wegweiser, auch in Verbindung mit Dorf-App/Webseite • Schaffung von Multifunktionsräumen, Nachbarschaftstreff 2.0, smarte Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhallen - z.B. Anschaffung von Technik im Sinne ganzheitlicher Projekte, Verbindung von mobilen Arbeitsplätzen mit Bürgermeister-Livechat, digitaler Arztsprechstunde • Digitalisierung besonderer kommunaler Serviceangebote, die über die kommunalen Pflichtaufgaben hinausgehen - z.B. Bürgermeister-Livechat, digitales Anrege- und Beschwerdemanagement, digitale Beteiligungsplattformen (z.B. für DE-Beirat-Arbeit) |
Bildung | Entwicklung von Schulungsangeboten für Kinder und Senioren (+ Anschaffung von Technik) - z.B. Erprobung von Smartphones, Tablets, Robotern zusammen mit Mentoren in multifunktionalen Lernzentren bspw. in Dorfgemeinschaftshäusern • Entwicklung von Kitas 2.0 und Jugendclubs 2.0 – z.B. Tablets mit Bildungsapps, smarte Spielgeräte, inklusive Schulungen |
Soziales/ Daseins-vorsorge | Entwicklung von digitalen Plattformen im Sinne eines Dorffunks und Dorfnews - z.B. Chatrooms oder Kurznachrichten für die Dorfgemeinschaft • Entwicklung von digitalen Ansätzen zum Zusammenbringen von Menschen - z.B. App als Matchingportal, um Kultureinrichtungen wie Heimatmuseum und Kitas, Senioreneinrichtungen, Behindertenwerkstätten etc. zu verbinden |
Ehrenamt | Entwicklung von digitalen Plattformen zur Entlastung des Ehrenamts - z.B. App oder Webseite zum "Sichtbarmachen" von Vereinen, als digitale Nachbarschafts- und Ehrenamtsbörse und zum Matching von Vereinen und Ehrenamtsinteressierten („Mitwirk-O-Mat“) |
Ansprechpartner:innen
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Digitalagentur Thüringen beauftragt, die Entwicklung und Umsetzung der digitalen Projekte beratend zu begleiten.
Bitte richten Sie Ihre Fragen rund um Projektentwicklung und -konzeption im Bereich der Digitalisierung an:
Dr. Nadine Marmai
Mobil: +49 172 8227 809
E-Mail: nmarmai@da-th.de
Daniel Fiedler
Mobil: +49 152 58 901 524
E-Mail: dfiedler@da-th.de
Administrative Fragen beantwortet Ihnen das für Ihre Kommune zuständige Referat Regionale Landentwicklung im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR):
Ostthüringen:
Tel: 0361 574065-101
E-Mail: post.gera@tlllr.thueringen.de
Mittel- und Nordthüringen:
Tel: 0361 574014-100
E-Mail: post.gth@tlllr.thueringen.de
Südwestthüringen:
Tel.: 0361 574066-000
E-Mail: post.mgn@tlllr.thueringen.de
FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Antragstellung in der Dorferneuerung
Nachfolgend wurden häufig gestellte Fragen und wesentliche Informationen rund um den DE-Fördermittelantrag im Rahmen des Aufrufs für digitale kommunale Projekte zusammengefasst. Die Zusammenstellung ist insbesondere als Handreichung und Hilfestellung für die Antragsteller zu verstehen.
Förderaufruf: "Digitale Projekte für Kommunen im Rahmen der Dorfentwicklung"
Integrierte Ländliche Entwicklung – Medieninformationen
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Energetisch sanierte Kläranlage Sonneberg-Heubisch eingeweiht
Nach einer umfassenden energetischen Sanierung wurde heute die Kläranlage Sonneberg-Heubisch eingeweiht. Im Zuge des Vorhabens wurde für die Kläranlage ein neues Verfahren zur Stabilisierung des Klärschlamms etabliert, das 85 Prozent der bisherigen jährlichen CO2-Emissionen des Betriebs einspart und den Stromverbrauch erheblich reduziert. Für den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) und die Wasserwerke Sonneberg war der Umbau der Kläranlage die mit Abstand größte Einzelinvestition in den Jahren 2021/22. Das 7,7 Mio. Euro teure Vorhaben wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit 4,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. zur Detailseite
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24-Stunden-Dorfläden werden auch 2022 gefördert
Die Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-StundenDorfläden wird in diesem Jahr fortgesetzt und tritt am 17. Mai in Kraft. Die Förderanträge können bis 30. Juni eingereicht werden. „2021 konnten wir über die Richtlinie 24-Stunden-Dorfläden insgesamt 16 Dorfläden und Verkaufsautomaten in ganz Thüringen fördern. Diese Richtlinie ergänzt unsere bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten der Integrierten ländlichen Entwicklung, mit der wir seit 2015 bereits über 50 Projekte rund um Dorf- und Hofläden sowie Verkaufsautomaten in fast allen Landkreisen gefördert haben“, so Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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Mit 470.000 Euro Fördermitteln verwandelt sich ein altes Schloss in einen Kindergarten
Staatssekretär Torsten Weil übergab heute (5.10.) in Schwarzhausen, einem Ortsteil von Waltershausen, einen Förderbescheid über fast 470.000 Euro für den Umbau des „Alten Schlosses“ in einen Kindergarten. zur Detailseite
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Zehn neue Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und -entwicklung anerkannt
Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij erkennt zehn neue Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und Dorfentwicklung an, die insgesamt 51 Orte umfassen. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2022 bis 2026. zur Detailseite
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Freistaat fördert Stärkung der Nahversorgung in ländlichen Räumen
Heute stellte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine mit 4 Millionen Euro untersetzte Förderrichtlinie zur Stärkung der Nahversorgung in ländlichen Räumen vor. Der Thüringer Landtag hatte die entsprechenden Mittel zur Etablierung von 24-Stunden-Dorfläden im Landeshaushalt für das Jahr 2021 verankert. zur Detailseite