Integrierte Ländliche Entwicklung
Die ländlichen Räume in Thüringen sind geprägt von kleinteiligen Siedlungsstrukturen, attraktiven Klein- und Mittelstädten und natürlichen und schutzwürdigen Lebensräumen. Dazu gehören ebenso abwechslungsreiche Kulturlandschaften, regionale Traditionen, Freizeitangebote und ein hohes bürgerschaftlichen Engagement.
Ziel der Thüringer Landesregierung ist es, die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Erholungsbedingungen in allen Landesteilen zu sichern. Im Mittelpunkt steht dabei eine stabile und zukunftsfähige öffentliche Daseinsvorsorge auf den Gebieten der Bildung, der Gesundheit und Pflege, beim Nahverkehr, der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation.
Für eine sozial, kulturell und ökologisch wünschenswerte Entwicklung in den kleinen Städten und Dörfern und gleichermaßen für einen Ausgleich räumlicher Disparitäten bedarf es einer entsprechenden Förderpolitik.
Die Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) kann mit ihren Instrumenten und Methoden zu einer zukunftsorientierten Entwicklung der ländlichen Räume beitragen.
Grundlagen für die Förderung
Förderprogramme
LEADER
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen. Durch Projekte im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich soll die eigenverantwortliche Entwicklung der Region gefördert werden.

Dorferneuerung und -entwicklung
Ziel der Dorferneuerung und Dorfentwicklung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz.

Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Neben dem Bau von ländlichen Wegen zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale werden auch kleine touristische Einrichtungen gefördert.
Weiterführende Informationen zu Ländlichen Infrastrukturmaßnahmen

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Das Förderprogramm wurde als Ergänzung zur Förderung der Dorfentwicklung geschaffen. Gefördert wird die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung in ländlichen Gemeinden.
Weiterführende Informationen zu Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Es werden Kleinstunternehmen gefördert, die der Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs dienen.

Revitalisierung von Brachflächen
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, bei dem es keine Rolle spielt, wer dazu beiträgt.
Weiterführende Informationen zur Revitalisierung von Brachflächen

Neuordnung des ländlichen Grundbesetzes und Gestaltung des ländlichen Raums
Aktive Landentwicklung durch Bodenordnung
Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Stadtroda
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Telefon: +49 (0)361 57 4062 999

Medieninformationen Integrierte Ländliche Enwicklung
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Energetisch sanierte Kläranlage Sonneberg-Heubisch eingeweiht
Nach einer umfassenden energetischen Sanierung wurde heute die Kläranlage Sonneberg-Heubisch eingeweiht. Im Zuge des Vorhabens wurde für die Kläranlage ein neues Verfahren zur Stabilisierung des Klärschlamms etabliert, das 85 Prozent der bisherigen jährlichen CO2-Emissionen des Betriebs einspart und den Stromverbrauch erheblich reduziert. Für den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) und die Wasserwerke Sonneberg war der Umbau der Kläranlage die mit Abstand größte Einzelinvestition in den Jahren 2021/22. Das 7,7 Mio. Euro teure Vorhaben wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit 4,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. zur Detailseite
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24-Stunden-Dorfläden werden auch 2022 gefördert
Die Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-StundenDorfläden wird in diesem Jahr fortgesetzt und tritt am 17. Mai in Kraft. Die Förderanträge können bis 30. Juni eingereicht werden. „2021 konnten wir über die Richtlinie 24-Stunden-Dorfläden insgesamt 16 Dorfläden und Verkaufsautomaten in ganz Thüringen fördern. Diese Richtlinie ergänzt unsere bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten der Integrierten ländlichen Entwicklung, mit der wir seit 2015 bereits über 50 Projekte rund um Dorf- und Hofläden sowie Verkaufsautomaten in fast allen Landkreisen gefördert haben“, so Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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Mit 470.000 Euro Fördermitteln verwandelt sich ein altes Schloss in einen Kindergarten
Staatssekretär Torsten Weil übergab heute (5.10.) in Schwarzhausen, einem Ortsteil von Waltershausen, einen Förderbescheid über fast 470.000 Euro für den Umbau des „Alten Schlosses“ in einen Kindergarten. zur Detailseite