
Tierwohl
Die Verbesserung des Tierwohles bei Nutztieren ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.
Daher wurde im Juni 2021 die „Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR)“ in Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage unterstützt der Freistaat mit finanziellen Mitteln die Sommerweidehaltung von Rindern und die Einstreuhaltung von Schweinen in Kombination mit einem höheren Platzangebot.
Hier finden Sie die entsprechende Förderrichtlinie sowie alle notwendigen Formulare und Erläuterungen im Zusammenhang mit der Antragstellung.
Informationen zum Verfahren ab 2023
Informationen zum aktuellen Verfahren
Hier finden Sie die entsprechende Förderrichtlinie sowie die notwendigen Formulare und Erläuterungen im Zusammenhang mit der Antragstellung der Maßnahmen R1 (Sommerweidehaltung Rinder) und S1 (Einstreuhaltung Schweine):
- Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR)
- KMU-Informationsblatt
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P
- Anlage KMU-Angaben
- Anlage Berechnungsbogen - Ergänzende Angaben zur KMU-Bewertung
- Meldebogen - Anmeldung einer InVeKoS-Betriebsnummer (PI)
- Datenschutzinformationsblatt
Weitere Formulare und Erläuterungen zur Maßnahme R1 - Sommerweidehaltung Rinder:
- Merkblatt Sommerweidehaltung Rinder R1
- Auszahlungsantrag Sommerweidehaltung Rinder
- Verwendungsnachweis für die Maßnahme R1 (Weidetagebuch)
Weitere Formulare und Erläuterungen zur Maßnahme S1 - Einstreuhaltung Schweine:
- Merkblatt Einstreuhaltung Schweine S1
- Auszahlungsantrag Einstreuhaltung Schweine
- Verwendungsnachweis für die Maßnahme S1 (Bestandsdokumentation)
- Hinweise zur Bestandsdokumentation für die Maßnahme S1
