Ökologischer Landbau
Um die Bedingungen für den Ökolandbau in Thüringen zu verbessern hat die Landesregierung 2015 den ÖkoAktionsplan verabschiedet. Damit soll für die Öko-Betriebe und für Betriebe, die an einer Umstellung interessiert sind, ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden.
Der Aktionsplan bündelt in definierten Handlungsfeldern- (A-H) Maßnahmen und alle unterstützenden Möglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene, um sie für die Weiterentwicklung der ökologischen Landwirtschaft in Thüringen zu nutzen.
Mit einer Umstellung auf ökologischen Landbau sind grundsätzliche Änderungen im landwirtschaftlichen Betrieb verbunden. Eine Umstellung sollte daher gut geplant werden. Informationen dazu erhalten Sie hier:
Basisinformation für umstellungswillige Betriebe in Thüringen
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Was ist eigentlich ökologischer Landbau?
Der ökologische Landbau ist eine Form der Landbewirtschaftung, die darauf abzielt, Lebensmittel hoher Qualität mit umweltverträglichen Methoden zu erzeugen. Leitbild des ökologischen Landbaus ist ein weitgehend geschlossener Stoff- und Produktionskreislauf, bei dem Ackerbau und Tierhaltung aufeinander abgestimmt sind. Daher ist der Einsatz etwa bestimmter Dünge- bzw. Pflanzenschutzmittel begrenzt oder verboten. Bei der Tierhaltung wird in besonderem Maße das natürliche Verhalten der Tiere berücksichtigt und Futter eingesetzt, das größtenteils auf dem eigenen Betrieb produziert wurde. Der ökologische Landbau ist eine Chance für die Betriebe in Thüringen. Er trägt mit seiner Kreislaufwirtschaft in besonderer Weise zur Erhaltung der knappen Ressourcen sowie Bewahrung der Kulturlandschaft und Artenvielfalt bei.
Welche Inhalte hat der ökologische Landbau?
Um das Hauptziel, die Produktion gesunder und hochwertiger Lebensmittel im Einklang mit der Natur zu erreichen,
- wird beim Pflanzenschutz auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet - stattdessen werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um ein hohes Auftreten von Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern zu vermeiden,
- werden, anstatt leichtlösliche Handelsdünger einzusetzen, Wirtschaftsdünger (z. B. Mist) oder schwerlösliche Düngemittel verwendet, mit dem Ziel, den Boden langfristig mit Nährstoffen zu versorgen. Außerdem spielt der Anbau von Hülsenfrüchten (z. B. Klee, Erbsen), die in der Lage sind den Boden mit Stickstoff anzureichern, eine größere Rolle als bei anderen Formen der Landbewirtschaftung,
- erhält die artgerechte Tierhaltung (Tierhaltungsformen, Mindestflächen und Auslauf mit einem hohen Maß an Artgerechtigkeit) einen besonderen Stellenwert. Tierhaltung erfolgt entsprechend geltender verbindlicher Richtlinien vorrangig mit dem Fokus auf Lebensleistung und nicht auf Höchstleistung,
- werden die Tiere überwiegend mit ökologisch erzeugtem Futter vorrangig aus dem eigenen Landwirtschaftsunternehmen versorgt,
- werden bei der Tierhaltung alle Maßnahmen ergriffen, um einem Auftreten von Erkrankungen vorzubeugen. Sollte ein Tier trotz vorbeugender Maßnahmen erkranken, so werden vorrangig pflanzliche Präparate, Mineralstoffe und Spurenelemente eingesetzt.
- sind in der Lebensmittelverarbeitung/-erzeugung nur wenige Hilfs- und Zusatzstoffe erlaubt,
- wird bei der Lebensmittelherstellung auf ionisierende Strahlen verzichtet,
- ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie die Verwendung von Stoffen, die aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellt wurden, verboten.
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Ist der ökologische Landbau gesetzlich geregelt?
Ja. Der ökologische Landbau wird durch die EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) und die entsprechenden Durchführungsverordnungen geregelt. Diese enthalten die Grundregeln für die Erzeugung, Verarbeitung und den Import von Produkten aus ökologischem Landbau. Darüber hinaus regeln sie die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus ökologischem Landbau für alle Marktteilnehmer. Die EU-Öko-Verordnung gilt verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten.
In Deutschland gilt außerdem seit 2002 das Ökolandbaugesetz (ÖLG). Darin enthalten sind neben den allgemeinen Verfahrensregelungen und Zuständigkeitsfragen vor allem auch die Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die EU-Öko-Verordnung. Dieses umfangreiche Regelwerk dient auch dem Verbraucherschutz, damit der Verbraucher ökologisch produzierten Lebensmitteln vertrauen kann. Auf der anderen Seite ist es für ökologisch produzierende Unternehmen eine große Herausforderung, die Vorgaben dieses Regelwerks, die über das normale Ordnungsrecht hinausgehen, einzuhalten. Schon allein dadurch hat der Ökolandwirt höhere Aufwendungen als der konventionell produzierende Landwirt.
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Kann ich darauf vertrauen, dass die Einhaltung der Vorschriften überwacht wird?
Jeder Schritt im Herstellungsprozess von ökologischen Lebensmitteln – vom Feld bis zur Verkaufstheke – unterliegt lückenlos einem strengen Kontrollverfahren nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.
Die Unternehmen werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert. Außerdem erfolgen zusätzlich Kontrollen unangekündigt und risikoorientiert. In Deutschland wird die Öko-Kontrolle von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen durchgeführt. In Thüringen sind derzeit 14 Kontrollstellen aktiv, die 575 ökologisch wirtschaftende Unternehmen kontrollieren. Die ordnungsgemäße Arbeit dieser Kontrollstellen überwacht die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena. Unternehmen, die in ökologischen Anbauverbänden Mitglied sind, müssen sich zusätzlich den Verbandskontrollen stellen.
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Welche Zahlen und Fakten zum ökologischen Landbau in Thüringen sind interessant?
Ende 2016 waren im Freistaat 328 landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Imker) und 247 Verarbeitungs-, Handelsunternehmen, Importeure und Futtermittelhersteller mit ökologischer Wirtschaftsweise registriert. Insgesamt wurden 37.449 ha ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht einem Anteil von 4,8 % der ökologisch bewirtschafteten an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Thüringen, zu der u.a. Ackerland, Wiesen und Weiden gehören.
Im Jahr 2016 waren rund 16.570 Rinder, 4.238 Schweine, 3.050 Schafe und 863 Ziegen in die ökologische Produktionsweise in Thüringen einbezogen. Weiterhin wurden rund 153.355 Hühner und ca. 1.903 Gänse, Enten und Truthühner nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus gehalten.
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Wie erkenne ich ein Bio-Produkt?
Bio-Produkte sind Lebensmittel landwirtschaftlichen Ursprungs, die nach der EU-Öko-Verordnung hergestellt und gekennzeichnet werden. Gesetzlich geschützt sind die Begriffe „ökologisch“ und „biologisch“. Das bedeutet, dass tatsächlich „Bio“ drin sein muss, wenn „Bio“ oder „Öko“ drauf steht.
Seit 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Es ist das staatliche, verbandsunabhängige sowie markenübergreifende Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel.
Folgende Kennzeichnung muss jedes vorverpackte Bio-Produkt tragen:
- Codenummer der Kontrollstelle;
- EU-Bio-Logo sowie
- Herkunftsangabe der Zutaten des Produktes.
Zusätzlich kann und wird das deutsche Bio-Siegel neben dem EU-Bio-Logo verwendet. Das Siegel punktet mit einem hohen Bekanntheitsgrad und garantiert einen ebenso hohen Wiedererkennungswert für Bio-Produkte.
Eine weitere wichtige Orientierung beim Einkauf sind die Siegel der Öko-Anbauverbände. Unternehmen, die Mitglied in einem ökologischen Verband sind, erfüllen Standards die meist über die Anforderungen der Vorschriften der EU-Öko-Verordnung hinausgehen.
Bioprodukte erkennen

EU-Biosiegel: - ist Pflicht für alle zertifizierten Bioprodukte; - garantiert Herstellung nach EU-Richtlinien der EU-Öko-Verordnung; - Angabe Kontrollstelle und Herkunftsnachweis aus "EU-Landwirtschaft" bzw. "Nicht-EU-Landwirtschaft" sind ebenso verpflichtend.
Mehr Informationen zum EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Zusätzlich kann das bekannte deutsche Biosiegel verwendet werden.
Weitere Informationen

Evaluierungsbericht vom Praxiszentrum Ökologischer Landbau (PÖL) bei der TLPVG Buttelstedt GmbH
Studie: Entwicklung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Öko-Produkten in Thüringen
Der Verein Thüringer Ökoherz hat im Auftrag des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) Ende 2013 die Studie erstellt
Rechtsgrundlagen:
Medieninformationen Ökologischer Landbau und Bioprodukte
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