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Raumordnung und Landesplanung

Der Gesamtraum Thüringens und seine Teilräume sind im Sinne der in § 1 Abs. 2 ROG normierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne) einschließlich ihrer Verwirklichung sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnung des Landes ist eine staatliche Aufgabe. Die Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet (§ 1 Abs. 2 ThürLPlG vom 11. Dezember 2012).

Landesplanungsbehörden sind das für die Landesplanung zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde.

Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die obere Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die oberste Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (§ 13 Abs. 1 bis 4 ThürLPlG).

  • Thüringer Landesplanungsgesetz

    Das Thüringer Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450) ist am 22. Dezember 2012 in Kraft getreten und durch Artikel 44 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 vom 18. Dezember 2018 (GVBl. 731) geändert worden.

    Die Raumordnung ist der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 des Grundgesetzes zugeordnet. Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) wurde am 30. Dezember 2008 verkündet und trat für den Bereich der Ländergesetzgebung am 30. Juni 2009 in Kraft (Artikel 9 Nr. 1 Satz 2 GeROG). Mit dem Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1245) ist das Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden. Hierbei fand eine Umstrukturierung des Gesetzes statt.

    Daraus ergab sich ein Anpassungsbedarf für das 2012 novellierte Thüringer Landesplanungsgesetz, welches vielfach auf das ROG verweist. Die erforderlichen Anpassungen wurden mit dem Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (GVBl. S. 731) vollzogen.

    Inhaltlich ändert sich die Soll-Regelung zum Einsatz von elektronischen Informationstechnologien. Dies wird im Thüringer Landesplanungsgesetz nachvollzogen. In der Praxis werden diese elektronischen Informationstechnologien bereits gegenwärtig eingesetzt, so dass damit keine Änderung des Gesetzesvollzugs verbunden ist.

    Außerdem findet in Folge der Änderung des ROG nunmehr bei Raumordnungsverfahren stets eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hierdurch soll mehr Transparenz und Akzeptanz erreicht werden.

    Eine weitere Neuerung im Thüringer Landesplanungsgesetz ist, dass die Beschlüsse der Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr nicht mehr nur vor Ort eingesehen werden können, sondern von den Regionalen Planungsgemeinschaften auf deren jeweiligen Internetseiten bereitgestellt werden. Dies ermöglicht eine unkomplizierte und zeitgemäße Information der Bürgerinnen und Bürger. Transparenz und Bürgernähe werden gestärkt.

    Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) vom 11. Dezember 2012, geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018

    Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2017

  • Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025

    Am 15. April 2014 hat die Landesregierung die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm beschlossen.

    Die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm wurde am 4. Juli 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet und ist am 5. Juli 2014 in Kraft getreten.

    Der Freistaat Thüringen steht insbesondere mit dem demografischen Wandel, der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und der Energiewende vor großen Herausforderungen. Mit dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) wird deutlich, dass Thüringen diese Herausforderungen annimmt, die Vielfalt der Thüringer Kulturlandschaft bewahrt und gleichzeitig die Veränderungen zukunftsfähig gestaltet. Sich bietende Chancen sollen beherzt genutzt werden. Mit dem LEP 2025 wird ein nachhaltiger Beitrag geleistet, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu sichern.

    Der Freistaat führt mit dem LEP 2025 eine neue raumstrukturelle Gliederung des Landes ein, die sich an den tatsächlichen Entwicklungs- und Handlungserfordernissen sowie der kulturlandschaftlichen Vielfalt orientiert. Damit werden auf die jeweiligen Landesteile ausgerichtete Zielstellungen ermöglicht. Es gilt, die Räume mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen so zu stärken, dass deren Standortvorteile auf die übrigen Landesteile ausstrahlen. Die Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben sollen dagegen hinsichtlich ihrer demografischen und wirtschaftlichen Stabilisierung so unterstützt werden, dass ihre Nachteile ausgeglichen und ihre vorhandenen Potenziale gezielt genutzt werden können.

    Die gleichmäßig verteilten Mittelzentren, die Entwicklungskorridore entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen sowie die Industriegroßflächen bieten gute Chancen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Landesteilen. Mittel- und Grundzentren sichern als Ankerpunkte und Impulsgeber die Daseinsvorsorge und die Erreichbarkeit von Bildungs-, Gesundheits-, Handels- und Verwaltungsstandorten.

    Stadt und Land bilden in Thüringen eine untrennbare Einheit und keine Gegensätze. Das LEP 2025 ist damit ein Entwicklungsprogramm für alle Landesteile. Es werden keine Regionen abgekoppelt, sondern die regionalen Potenziale gezielt entwickelt.

    Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (PDF)

  • Gemäß § 12 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 unterrichtet die Landesregierung den Landtag mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren über die Ergebnisse der Raumbeobachtung im Landesentwicklungsbericht. Darin findet man Inhalte zum Stand der Verwirklichung des Landesentwicklungsprogramms und über Planungsvorhaben von allgemeiner Bedeutung.

  • Regionalplan und Regionale Planungsgemeinschaften

    Der Regionalplan ist von der Regionalen Planungsgemeinschaft aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Landesentwicklungsprogramms für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze fest (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürLPlG).

    Die Regionalplanung ist Teil der Landesplanung bezogen auf die in § 13 Abs. 2 festgelegten Planungsregionen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Träger der Regionalplanung. Ihnen obliegt die Aufstellung und Änderung des Regionalplans.

    Sie bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer regionalen Planungsstelle bei der oberen Landesplanungsbehörde (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG).

    Thüringer Verordnung über die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen im Land Thüringen (Landesregionenverordnung -LRegVO) vom 22. August 1991 (GVBI. S.360), geändert durch Verordnung vom 11. mai 1994 (GVBI. S. 544)

  • Ministerkonferenz für Raumordnung

    Grundsätzliche Angelegenheiten der Raumordnung sollen vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und den für Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden in der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) gemeinsam beraten werden. Die MKRO tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. 2017 feierte die MKRO ihr 50jähriges Jubiläum.

    Grundsatzfragen der Raumordnung und Raumentwicklung

     

     

  • Informationen zu SuedLink und SuedostLink (Bundesfachplanung)

    Für die in einem Gesetz über den Bundesbedarfsplan nach § 12e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als länderübergreifend oder grenzüberschreitend oder als Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land gekennzeichneten Höchstspannungsleitungen werden durch die Bundesfachplanung Trassenkorridore bestimmt. Diese sind die Grundlage für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (§ 4 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz NABEG).

    Betroffenheit Thüringens von Vorhaben nach Bundesbedarfsplangesetz (PDF; 0,5 MB), Quelle: Bundesnetzagentur

    weitere Informationen zur Stromtrasse - Land Thüringen - Stellungnahmen

  • Windenergie

    Kabinett beschließt Windenergieerlass

    Das Thüringer Kabinett hat am 21. Juni 2016 abschließend über den Windenergieerlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beraten. Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Thüringen und ist die Arbeitsgrundlage für die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Bestimmung der Vorranggebiete für Windenergie.

  • Einzelhandel in Thüringen

    Der stationäre Handel und Städte – insbesondere Innenstädte – stehen seit jeher in einem besonderem Verhältnis zueinander. Handel ist eine wesentliche Leitfunktion von Zentren und trägt neben der Erfüllung der eigentlichen Versorgungsfunktion auch zur Attraktivität und Lebensqualität in einer Region bei.

    Die Entwicklung des Einzelhandels während der letzten Jahre ist durch einen tiefgreifenden Strukturwandel gekennzeichnet, der durch veränderte Angebotsformen und ein sich wandelndes Nachfrageverhalten bedingt ist. Prägend sind neue Betriebsformen der Einzelhandelsgroßprojekte und ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Verkaufsflächen, insbesondere außerhalb der Innenstädte. Darüber hinaus führt die zunehmende Nutzung digitaler Medien dazu, dass der Online-Einkauf bei vielen innenstadtrelevanten Sortimenten zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz wird.

    Zielanpassungsverfahren Windischleuba

    Einzelhandelsuntersuchung

    Einzelhandelstagung 2018

  • Europäische Raumentwicklungspolitik

    Die Europäische Union unterstützt die regionalentwicklungspolitische Zusammenarbeit von Städten und Regionen ihrer Mitgliedstaaten seit dem Jahr 1997. Mit den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit Interreg B wird die raum- und ressortübergreifende Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg gefördert.
    Aktuell laufen in diesem Zusammenhang in Thüringen folgende Projekte:

     

  • Flächenhaushaltspolitik in Thüringen

    Ziel der Flächenhaushaltspolitik in Thüringen ist es, durch Vorgaben und Anreize notwendige Flächenbedarfe soweit es möglich ist auf die Innenbereiche und vorhandene Brachflächen zu konzentrieren und die Flächenneuinanspruchnahme so auf ein Minimum zu reduzieren. Längerfristig wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der unvermeidbare Flächenneuinanspruchnahme in der Summe durch Flächenrecycling ausgeglichen wird.

    Flächenmanagement-Tool FLOO-Thüringen

    Eines der vom TMIL dabei eingesetzten Werkzeuge ist das Flächenmanagement-Tool FLOO-Thüringen: Mit diesem Tool, das der Freistaat Thüringen kostenfrei bereitstellt, können Flächenpotentiale auf Basis von Geoinformationssystemen und georeferenziert erfasst, bewertet und verwaltet werden. Die Flächenpotentiale können systematisch ausgewertet, dargestellt und exportiert werden und bilden so die Grundlage für gezielte Flächenentwicklung, zum Beispiel für die Bauleitplanung, die Arbeit im Gemeinderat, die Kontakte mit Investoren oder für raumbezogene Verwaltungsverfahren. Mit FLOO Thüringen ermittelte Flächenpotentiale können auch Grundlage für den Thüringer Sanierungsbonus (Förderung über die Thüringer Aufbaubank), für die Dorferneuerung/Dorfentwicklung und die Revitalisierung von Brachen (Förderung über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum) sein.

Kontakt

Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten

Abteilungsleiter: Jochen Instenberg
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 (0)361 57 4191 500

Fax

+49 (0)361 57 4111 199

E-Mail abteilungsleiter5@tmil.thueringen.de

 

Video: Was ist eigentlich Raumordnung?

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