Raumordnung und Landesplanung
Der Gesamtraum Thüringens und seine Teilräume sind im Sinne der in § 1 Abs. 2 ROG normierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne) einschließlich ihrer Verwirklichung sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnung des Landes ist eine staatliche Aufgabe. Die Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet (§ 1 Abs. 2 ThürLPlG vom 11. Dezember 2012).
Landesplanungsbehörden sind das für die Landesplanung zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde.
Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die obere Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die oberste Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (§ 13 Abs. 1 bis 4 ThürLPlG).
Kontakt
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Abteilungsleiter: Jochen Instenberg
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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+49 (0)361 57 4191 500 |
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Video: Was ist eigentlich Raumordnung?
Medieninformationen Raumordnung und Landesplanung
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MedieninformationHalbzeit bei der Beteiligung der Öffentlichkeit am Landesentwicklungsprogramm
Noch bis zum 17. März 2023 können alle an der Thüringer Landesentwicklung Interessierten eine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeben. zur Detailseite
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MedieninformationFördermittel der Regionalentwicklung stark nachgefragt
2022 wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 652.000 Euro für Projekte der klassischen Regionalentwicklung sowie für Modellprojekte stark nachgefragt. Knapp 99 Prozent der Fördermittel der Regionalentwicklung wurden im letzten Jahr abgerufen. Das zeigt, dass sich die Förderung der Regionalentwicklung als Instrument der Landesentwicklung etabliert hat. „Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Planung von Vorhaben der regionalen Entwicklung. Das ist die Initialzündung für konkrete Projekte, von denen später die Menschen direkt profitieren“, sagt Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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Digital und bürgernah: Onlineplattform zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Landesentwicklungsprogramm freigeschaltet
Bis zum 17. März 2023 können alle an der Thüringer Landesentwicklung Interessierten eine Stellungnahme für den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeben. zur Detailseite
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MedieninformationMinisterin Karawanskij: „Das beschlossene Landesentwicklungsprogramms ist ein Meilenstein für Thüringen“
Das Kabinett hat heute (22.11.) den ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Landesentwicklung in Thüringen. Das Landesentwicklungsprogramm ermöglicht eine zügige und transparente Fortschreibung der Raumordnungspläne, mit denen die ländlichen Räume gestärkt und der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden kann“, so Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij. „Durch digitale Beteiligungsprozesse werden Planungsprozesse entbürokratisiert und erleichtert. So gewährleisten wir eine zeitgemäße demokratische Teilhabe aller Menschen in Thüringen.“ zur Detailseite
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Das Verfassungsgerichtsurteil gegen das pauschale Verbot von Windenergieanlagen im Wald ist bundesweiter Meilenstein für Ausbau Erneuerbarer Energien
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für den Ausbau der Windenergie. Ein pauschales Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen führt zu Ungleichheiten bei der Verteilung von Windkraftanlagen in Thüringen. zur Detailseite