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Ministerin Susanna Karawanskij
Foto: TMIL/D. Santana

"Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wollen wir den ländlichen Raum stärken und die Energiewende beschleunigen."

„Wir stärken demokratische Teilhabe durch transparente Verwaltung. Mit der neuen Onlineplattform als Herzstück können Thüringerinnen und Thüringer unmittelbar an der Landesentwicklung mitwirken. Alle notwendigen Dokumente sind leicht auffindbar und Stellungnahmen können direkt online abgegeben werden. Das zeigt: Die Digitalisierung schreitet voran und wir halten Schritt. Demokratie lebt vom Mitmachen. Ich wünsche mir deshalb eine rege Beteiligung durch die Thüringerinnen und Thüringer, von Vereinen, Verbänden sowie den vielen anderen Trägern öffentlicher Belange. Jede Stellungnahme ist wichtig und fließt in das weitere Verfahren ein.“

Susanna Karawanskij
Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft

Hintergrund

Im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsprogramms werden erstmalig alle Zentralen Orte im Landesentwicklungsprogramm nach landeseinheitlichen Kriterien bestimmt. Bei der Neubestimmung der Grundzentren soll eine Berücksichtigung der in der letzten Wahlperiode erfolgten Gemeindeneugliederungen und Orientierung an den Eckpunkten des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des ThürVerfGH vom 9. Juni 2017 erfolgen. Demnach sollen alle neu gebildeten Gemeinden mit einer vorausberechneten Zahl von mindestens etwa 6.000 Einwohnern im Jahr 2035 bzw. 2040 die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen. Damit erhöht sich die Zahl der Grundzentren von derzeit 76 auf 85. Dies trägt zur Stärkung des ländlich geprägten Raums bei. Die bisherigen Oberzentren Erfurt, Jena und Gera sollen um das Oberzentrum Eisenach sowie um das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen, bestehend aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof ergänzt werden.

Das Überarbeitungserfordernis des Abschnitts Energie resultiert aus neueren Anforderungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Gelingen der Energiewende sowie aus den umfassenden Diskussionen der letzten Jahre insbesondere zum Thema Windenergie. Seit dem Frühjahr 2021 liegt die „Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Wind“ im Auftrag des TMUEN vor. Auf der Grundlage dieser Studie können die für Thüringen vom Bund vorgegebenen Flächenbeitragswerte von 1,8 % bzw. 2,2 % regionalisiert werden. Die auf die einzelnen Planungsregionen heruntergebrochenen regionalen Teilflächenziele unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen landschaftsräumlichen Voraussetzungen. Ziel war und ist, eine faire und den tatsächlichen landschaftsräumlichen Voraussetzungen angemessene Verteilung der zukünftigen Vorranggebiete „Windenergie“ in Thüringen zu erreichen. Bei der Ausweisung von Vorranggebieten „Windenergie“ im Wald soll denjenigen Waldgebieten, die aufgrund von Extremwetterereignissen und Folgeschäden bereits flächige Schäden aufweisen, ein besonderes Gewicht beigemessen werden.   

In den Regionalplänen sind zukünftig zur Umsetzung der regionalen Teilflächenziele und zur weitgehenden planerischen Steuerung der raumbedeutsamen Windenergienutzung Vorranggebiete „Windenergie“ ohne die Wirkung von Eignungsgebieten, also ohne die außergebietliche Ausschlusswirkung, auszuweisen. Die Ausweisung der Vorranggebiete „Windenergie“ steht damit einer Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie durch Gemeinden in ihrem Gemeindegebiet zukünftig nicht entgegen. Bei der Ausweisung der Vorranggebiete „Windenergie“ ist dem Repowering, der räumlichen Nähe zu Verbrauchsschwerpunkten wie Industrie- und Gewerbestandorten sowie potenzieller industrieller Wasserstoffbedarfe ein besonderes Gewicht beizumessen.

Verfahrensablauf

Verfahren

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Stufe 1

Im ersten Verfahrensschritt bekundet die Landesregierung ihren Willen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und kündigt allgemein an, welche Abschnitte geändert werden sollen. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten enthält noch keinen ausformulierten Verordnungstext. Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des Landesentwicklungsprogramms betroffenen Stellen konnten bis 8. April 2022 eine Stellungnahme abgeben und mitteilen, was ihnen im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist.

zur Bekannmachung und Beteiligung ...

Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung

Stufe 2

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist nach § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen, bei der die Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereiche von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen berührt werden, hatten die Möglichkeit, sich bis zum 8. April 2022 zu den Festlegungen des Umfang- und Detailierungsgrads des Umweltberichts zu äußern.

weitere Informationen zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ...

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Stufe 3

Mit der Kabinettbefassung über den ersten Entwurf am 22. November 2022 beginnt der erste förmliche Verfahrensschritt auf der Grundlage von § 3 ThürLPlG. An den Kabinettbeschluss schließt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im ersten Quartal 2023 an. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 statt.

zum ersten Entwurf ...

 

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 51 - Raumordnung und Landesplanung

Referatsleiter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

E-Mail: thomas.walter@tmil.thueringen.de

Telefon: +49 (0) 361 57 4191 330

Medieninformationen zur Teilfortschreibung des LEP

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