Raumordnung und Landesplanung
Der Gesamtraum Thüringens und seine Teilräume sind im Sinne der in § 1 Abs. 2 ROG normierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne) einschließlich ihrer Verwirklichung sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnung des Landes ist eine staatliche Aufgabe. Die Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet (§ 1 Abs. 2 ThürLPlG vom 11. Dezember 2012).
Landesplanungsbehörden sind das für die Landesplanung zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde.
Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die obere Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die oberste Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (§ 13 Abs. 1 bis 4 ThürLPlG).
Kontakt
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Abteilungsleiter: Jochem Instenberg
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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+49 (0)361 57 4191 500 |
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Video: Was ist eigentlich Raumordnung?
Medieninformationen Raumordnung und Landesplanung
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Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungsplan – Ministerin Karawanskij: „Keine zusätzlichen Stromautobahnen für Thüringen“
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Januar 2022 die Bestätigung des Netzentwicklungsplans 2021–2035 veröffentlicht. Damit legt sie fest, mit welchen Maßnahmen der Ausbau eines sicheren und zuverlässigen Stromnetzes in Deutschland bis 2035 optimiert und verstärkt werden kann. „Es ist erfreulich, dass Thüringen von keinen neuen Höchstspannungsleitungen betroffen sein wird. Das heißt, dass für unseren Freistaat über die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Projekte hinaus keine weiteren Vorhaben bestätigt wurden. Damit wurden unsere Forderungen im Netzentwicklungsplan berücksichtigt. Thüringen leistet seinen Beitrag zur Energiewende, darf aber nicht übermäßig belastet werden“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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Auftaktveranstaltung Thüringer Aktionsbündnis „Innenstädte mit Zukunft“
MEDIENINFORMATION Katharina Reinhardt katharina.rein… zur Detailseite
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Flurneuordnung unterstützt Artenschutz an der Milz nahe Römhild
„Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Wir haben jedoch mit der Flurbereinigung ein Gestaltungsinstrument, das es uns ermöglicht,… zur Detailseite