Zielanpassungsverfahren Windischleuba
Mit Bescheid vom 13. Februar 2017 forderte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Gemeinde Windischleuba auf, einen Bebauungsplan an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Der Bebauungsplan lässt in einem Ausmaß großflächigen Einzelhandel zu, dass sich in dem nicht-zentralen Ort Windischleuba mehr Einzelhandelsfläche befindet als in der benachbarten Stadt Altenburg. Die Stadt Altenburg wird hierdurch in der Wahrnehmung ihrer Funktionen als Mittelzentrum
mit Teilfunktion eines Oberzentrums gestört. Eine vom Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Einzelhandelsuntersuchung vor Ort wies erheblichen Leerstand in der Innenstadt Altenburgs aus.
Es handelt sich um das erste Mal, dass in Thüringen eine Gemeinde zur Anpassung eines Bebauungsplans aufgefordert wird.
Gegen den Bescheid erhob die Gemeinde Windischleuba Klage. Die Gemeinde war der Auffassung, das ausgesprochene Anpassungs verlangen sei unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft. Auf Grund der mündlichen Verhandlung am 27. April 2018 hat
das Verwaltungsgericht Gera die Klage abgewiesen und den Bescheid für rechtmäßig erklärt.
Die Gemeinde Windischleuba hat gegen das Urteil des VG Gera Berufung eingelegt. Diese war vom VG Gera wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen worden.