Regionalentwicklung
Regionalentwicklung
Die Regionalentwicklung des Freistaats Thüringen setzt inhaltlich die Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des Thüringer Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne um. Dies geschieht durch die Förderung von Projekten in allen Regionen Thüringens die der Stärkung strukturschwacher Räume bzw. der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse dienen.
Damit Städte und ländliche Räume auf strukturverändernde Herausforderungen reagieren und auch künftig ihre vielfältigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können (vgl. § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in der Fassung vom 19. Juni 2020), sind vorrangige Ziele bei der Förderung:
- die Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung interkommunaler Kooperationen,
- die Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure,
- die Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe in vom demografischen Wandel betroffenen Regionen und
- die Stärkung von regionalen Wachstums- und Innovationspotenzialen.
Die Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Umgestaltung der Folgen des demografischen Wandels in der Fassung vom 29. Juni 2019 ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung. Wobei die darin enthaltende Förderung der klassischen Regionalentwicklung in Teil A sowie die Förderung von Modellprojekten in Teil C dem hiesigen Referat zuständigkeitshalber zugeordnet ist. Hier finden Sie die dazugehörigen Antragsunterlagen. Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des Vorjahres.
Die Förderung der klassischen Regionalentwicklung umfasst u. a. regionale Entwicklungskonzepte, regionale Anpassungs- und Entwicklungsstrategien, Konzepte zur Stabilisierung bzw. Entwicklung der Zentralen Orte, Konzepte zur Entwicklung der mittelzentralen Funktionsräume, regionale Entwicklungsprogramme zur Umsetzung von Raumordnungsplänen, Standortuntersuchungen, Zustandsanalysen, Machbarkeitsstudien oder auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Projekte und Maßnahmen mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen, mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale oder lokale Herausforderungen, sowie zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften oder zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen sind damit im Detail zu verstehen. Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.
Beide Förderstränge können mit erfolgreichen Beispielen aufwarten wie die Region des Thüringer Meers für Teil A oder die Modellprojekte der Regionalentwicklung für Teil C dies darlegen. Informationen beider Praxisbeispiele können in den nachfolgenden Themen-Reitern nachgelesen werden.
Kontakt
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Abteilungsleiter: Jochem Instenberg
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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Fax |
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