Straßenbauförderung
Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI)
1. Zweck
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen unter Berücksichtigung der Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsbedürfnisse im Alltagsverkehr durch Förderung von
- Straßenbauvorhaben
- Vorhaben des Rad- und Fußgängerverkehrs
- Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs
2. Zuwendungsempfänger
Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise des Freistaats Thüringen oder deren Zusammenschlüsse.
3. Bewilligungsbehörde
4. Richtlinie - Kommunale Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI):
RL-KVI, gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2022
5. Anmelde- und Antragsformulare, Checklisten, Leitfäden und Verwendungsnachweis